Asbest in Estrich?

In meiner Werkstatt soll der Estrich ausgetauscht werden. Trifft es zu, dass ältere Magnesitestriche Asbest enthalten können? Welche Vorgehensweise schlagen Sie mir vor?

6 Kommentar(e)

Antwort

Ältere Magnesitestriche und Holzbetonestriche (auch als Industrieestriche bezeichnet) können Asbest enthalten. Damit Sie Sicherheit haben, sollten Sie eine Estrichprobe fachgerecht überprüfen lassen. Falls Ihr Estrich Asbest enthält und bereits bauliche Eingriffe vorgenommen wurden, ist eine Faserfreisetzung in angrenzende Bereiche durch eine/n Sachkundige/n abzuklären. 

Asbest-Chronik

um 1900Asbestose wurde als Krankheit entdeckt
1936Asbestose wurde als Berufskrankheit anerkannt
1970Asbest wird als “eindeutig krebserregender Gefahrstoff” in die MAK-Liste
aufgenommen
1979Spritzasbest wurde in Deutschland verboten
1981180.000 Tonnen Asbest wurden allein in Deutschland immer noch eingeführt
1991Industrie verpflichtet sich, kein Asbest mehr in Hochbauprojekten
einzusetzen
31.10.1993deutsche Regierung verbietet Asbest bis auf wenige Ausnahmen endgültig

Asbestfasern in Estrich sind fest gebunden. Deshalb schreibt der Gesetzgeber in diesem Fall keine Sanierung vor, solange der Estrich nicht von Baumaßnahmen betroffen ist und/oder wesentliche Zerstörungen vorliegen. Sollten Sie also auf eine Asbestsanierung verzichten wollen, raten wir dennoch zu folgenden Vorsorgemaßnahmen: Risse mit geeigneter Spachtelmasse und Fugen z.B. hinter Fußleisten fachgerecht verschließen.

Übrigens können auch andere alte Baustoffe, wie z.B. Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen Asbest enthalten. Bei Sanierungen ist Vorsicht also generell geboten!

Laut TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) müssen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten auch an fest gebundenen asbesthaltigen Produkten von hierfür qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Entsprechend müssen bei allen Probeentnahmen, Bauarbeiten oder Beschädigungen auch Arbeitsschutz-Maßnahmen wie z.B. Atemschutz oder Staubsauger mit Schwebstaub-Feinfilter der H-Klasse berücksichtigt werden.

Wir raten Ihnen, sich mit einer/einem unserer Baubiologischen Messtechniker/innen IBN in Verbindung zu setzen!

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6 Kommentare

  1. Wir haben gerade ein Einfamilienhaus Baujahr 1978 erworben. Aufgrund des Baujahrs ist eine Belastung durch verschiedenste Schadstoffe nicht auszuschließen, möglicherweise ist auch Asbest dabei. Aus der damaligen Baubeschreibung kann keine Verwendung asbesthaltiger Material abgelesen werden, aber das ist vermutlich kein Freibrief. Wir planen eine Kernsanierung des Objekts, viele der alten Baustoffe müssen erstmal abgetragen werden. Das Thema der möglichen Asbestbelastung macht mich etwas ratlos, Asbest kann in unzähligen verschiedenen Baustoffen von damals enthalten sein. Selbst, wenn ich zum Beispiel den Fliesenkleber und Fensterkitt in einem Zimmer von einem entsprechenden Labor freitesten lasse kann wenige Meter weiter trotzdem belastetes Material verbaut sein. Genauso kann belastetes Material, das vorher unsichtbar verbaut war, erst beim Abbruch zu Tage treten und in dem Zuge unbeabsichtigt freigesetzt werden. Wir haben einen Bauingenieur, der die Sanierung fachkundig begleitet, aber auch der hat keinen Röntgenblick. Was wäre hier eine praxisgerechte Vorgehensweise? Mit Blick auf unseren Bekanntenkreis ist mein Eindruck, dass dem Thema Schadstoffe bei der Altbausanierung gar keine Aufmerksamkeit geschenkt wurde – das ist sicher das eine (nicht sehr sinnvolle) Extrem. Das andere Extrem wäre es, eben jeden Baustoff an jeder Lokalisation untersuchen zu lassen, was aber gerade in diesen Zeiten nicht wirtschaftlich abbildbar ist. Kann man hier eine sinnvolle Risiko-Kosten-Abwägung treffen? Immerhin sind Asbestose und das Mesotheliom – trotz ubiquitärer Verbreitung von Asbest – sehr seltene Krankheiten?

    Antworten
    • Es sollte ein/e ausgewiesene/r Schadstoffgutachter*in hinzugezogen werden. Diese/r sollte die Anforderungen nach *VDI 6202 (VDI = Verein Deutscher Ingenieure e.V.) erfüllen; entspr. dieser Richtlinie führen sie eine Bestandsaufnahme und Erstbewertung durch. Die Probenahme-Techniken sind klar definiert. Der Untersuchungsumfang asbesthaltiger Materialien wird anhand von Erfahrung sowie eines Bewertungstools berechnet und ist immer anlassbezogen. Es werden also nur Materialien und Bauteile, in die eingegriffen wird, untersucht und bewertet. Dies ergibt im besten Falle eine 95%ige Trefferwahrscheinlichkeit.
      Mit diesem Erkundungsbericht/Schadstoffkataster können Sie dann an die Bauunternehmer herantreten und Kostenvoranschläge einholen usw.
      Die Probenahme durch Privatpersonen, Fachleute wie z.B. Bauingenieur*innen oder Planer*innen ohne Sachkundenachweis verstößt gegen gültiges Recht – siehe Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519), Gefahrstoffverordnung und Baustellenverordnung.

      Thomas Budde, Baubiologe IBN
      http://www.asbestprobe.de

      Antworten
  2. Hallo zusammen,

    Wie haben Sie den Asbest im Estrich erkannt? Wir wollen unseren auch rausmachen. Er ist teilweise gebrochen, da er sehr dünn ist. Er ist aber nicht weich oder faserig.

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Janksky,

      wenn Asbestverdacht bei einem Baustoff besteht, sollte immer im Sinne der Vorsorge die Vorsicht walten, insbesondere bei Asbest. Das visuelle „Erkennen“ gelingt vielleicht Sachkundigen, die mit asbesthaltigen Baustoffen vertraut sind; aber auch hier bringt auch erst eine Laboruntersuchung per Raster-Elektronen-Mikroskop Gewissheit, und bis ein Ergebnis vorliegt ist auf jeden Fall Vorsicht geboten. Eine Probenahme darf und sollte auch wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahren nur von einem/einer TRGS 519 geschulten Fachmann/-frau genommen werden. Hier unsere baubiol. Beratungsstellen und Messtechniker, einige haben diese Asbest-Zusatz-Qualifizierung. https://baubiologie-verzeichnis.de

      Ihr IBN-Team

      Antworten
  3. Guten Tag. Bei uns wurde Asbest im Estrich festgestellt. Wir möchten die elektrische Fußbodenheizung austauschen und durch eine wasserbetriebene ersetzen. Dafür wird in den bestehenden Estrich gefräst, um die neuen Heizschlaufen zu verlegen.
    Ist dies zulässig mit dem bestehenden Asbestnachweis im Estrich.

    Antworten
    • Das einfräsen von Nuten für Heizschlaufen ist unseres Erachtens klar als Baumaßnahme zu werten. Deshalb dürfen Sie entsprechend den weiteren Ausführungen im Beitrag keine Nutzen in den bestehenden asbesthaltigen Estrich fräsen lassen. Stattdessen müssen Sie den Estrich unter Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) von einem hierfür qualifiziertem Fachbetrieb (Nachweis vorlegen lassen!) ausbauen und entsorgen lassen und dann einen neuen Estrich verlegen oder alternativ einen Fußbodenaufbau im Trockenverfahren verlegen lassen (Beispiel für Fußboden im Trockenverfahren siehe z.B. https://baubiologie.de/fussboeden).

      Antworten

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Bild: AdobeStock, Anke Thomass

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