Zur Problematik funkbasierter Wasserzähler
Besteht nicht das Ziel dieser grundgesetzlichen Norm darin, jedem einzelnen Menschen einen elementaren Lebensraum zu sichern, in dem er in Ruhe gelassen wird, ihm also einen elementaren Rückzugsraum zu bewilligen (BVerfGE 109, 279/309)? Davon aber kann nicht mehr die Rede sein, wenn spätestens ab 2027 in allen betroffenen Wohnungen diverse Zähler in meist sehr enger Taktung funken dürfen bzw. müssen.
Faktischer Zwang zur Mobilfunk-Akzeptanz
Viele Privatpersonen wehren sich hiergegen aus zwei Gründen: zum einen wegen eigener gesundheitlicher Vorsorge mit Blick auf zahlreiche wissenschaftliche Studien über mögliche Risiken der Mobilfunktechnologie – und zum anderen, wenn sie konkret unter Elektrosensibilität leiden, also quasi allergisch auf Funkstrahlung reagieren2. Die gesetzlichen Vorschriften besagen zwar nicht ausdrücklich, dass zur Fernablesung zwingend Mobilfunk-Technologie eingesetzt werden müsse; doch faktisch bieten die zuständigen Firmen in der Regel dazu keine Alternativen an. Technologie-Offenheit ist auf diesem zentralen Sektor des Wohnens nicht vorgeschrieben. Das aber wirkt sich faktisch in einer Art Zwang zur Mobilfunk-Akzeptanz im privatesten Bereich aus3. Es wird höchste Zeit, dass sich europäische und nationale Gesetzgeber und die Entscheider in den Firmen dieser Problematik ernsthafter, gerechter und humaner als bisher annehmen.
Gesundheitliche Risiken
Der Streit um die Frage gesundheitlicher Risiken durch Funkstrahlung hält international seit vielen Jahren an. Denn für beide Seiten steht viel auf dem Spiel: hier die körperliche Beschwerdefreiheit, dort die möglichst problemlose Implementation von Funk-Technologie in zahllosen Häusern und Wohnungen. Konzerne, Gesetzgeber und Justiz verweisen diesbezüglich regelmäßig auf den wissenschaftlichen Mainstream, demzufolge keine hinreichenden Beweise für gesundheitsschädliche Effekte bei funkbasierten Zählern vorliegen. Doch diese Argumentation lässt drei wichtige Sachverhalte einfach unberücksichtigt.
- Erstens sagt der „wissenschaftliche Mainstream“ noch nicht wirklich etwas über die Wahrheit und Verlässlichkeit einer Mehrheit von Forschungsergebnissen gegenüber einer widerstreitenden Minderheit aus. Nicht nur Konzilien können irren – wie einst Martin Luther betont hat –, sondern auch Konsensmehrheiten anderer Art. Hinsichtlich des Mainstreams in den Wissenschaften gilt es wissenschaftstheoretisch zu bedenken, dass immer wieder auch mancherlei Korruption und unwissenschaftliche bzw. lobbyistische Einflussnahmen im Spiel sein können. Zurecht betont Robert Reich in seinem Buch „Superkapitalismus“: „Konzerne heuern Armeen von Lobbyisten, Anwälten, Experten und PR-Spezialisten an… Daher können sich die Bürger mit ihren Wünschen und Werten immer weniger Gehör verschaffen.“ So hat im Blick auf die Funk-Problematik der Germanistik-Professor Karl Richter schon vor Jahren erklärt: „Die Mobilfunkbetreiber verfügen im Bundestag über eine mächtige Lobby. Politiker unterschiedlicher Parteien sitzen auf gut dotierten Posten in den Aufsichtsräten der Mobilfunkbetreiber.“ Der Bund sei der größte Anteilseigner der Telekom (heute ist er immer noch ein zentraler Anteilseigner). „Wie aber wollen Politiker in einer solchen Situation jene Unabhängigkeit wahren, die ihnen das Grundgesetz vorschreibt und für die sie von uns Steuerzahlern gut bezahlt werden?“
- Zweitens geht der Verweis auf den wissenschaftlichen Mainstream inhaltlich zu großzügig darüber hinweg, dass es eben doch auch jene nicht einfach zu vernachlässigende Anzahl von Studien und Indizien gibt, die allemal auf Risiken der Mobilfunktechnologie hindeuten. Auf den Internet-Seiten der Verbraucherorganisation Diagnose:Funk sind Hunderte solcher Studien aus dem In- und Ausland gelistet (darunter auch etliche peer-reviewte, also durch Kreuzgutachten qualitätsgesicherte!). Mittlerweile wird von Experten insbesondere diskutiert, dass die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks oxidativen Zellstress auslösen und insofern einen biologischen Hauptschädigungsmechanismus darstellen können. Ulrich Warnke und Peter Hensinger erklären: „Es besteht eine Wechselwirkung zwischen der Stressauslösung durch Lebensumstände und durch Mobilfunkstrahlung. Die Forschungsergebnisse zu den Wirkungen der nicht-ionisierenden Strahlung auf die Zellen zeigen gleiche Wirkungsmechanismen wie die umweltmedizinische Burn-Out-Forschung. Die Forschungsergebnisse sind eindeutig, doch der Einfluss der Industrie ist so groß, dass sie nicht zur Kenntnis genommen werden.”
Umstritten ist in diesem Zusammenhang namentlich der nicht-regierungsamtliche Verein Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP). Dessen Grenzwerte-Richtlinien sind zwar von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) förmlich anerkannt und vor einem halben Jahrzehnt auch von der EU übernommen worden – so dass bis heute beim Thema „Mobilfunk“ in Politik und Wissenschaft das ICNIRP-Dogma vorherrscht, die umstrittene Strahlung habe bei Einhaltung dieser Grenzwerte bloß thermische, also Wärme-Effekte ohne biologisch-gesundheitliches Schädigungspotenzial. Doch 2019 ist die längst verdächtig gewordene Industrienähe von ICNIRP im renommierten Berliner Tagesspiegel dank gründlicher journalistischer Investigativ-Recherchen ausdrücklich bestätigt worden. 2020 veröffentlichten die beiden damaligen EU-Abgeordneten Michèle Rivasi und Professor Klaus Buchner den kritischen Report „Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung: Interessenkonflikte, ‚Corporate Capture‘ und der Vorstoß zum Ausbau des 5G-Netzes“ – erschienen in englischer, französischer und deutscher Sprache. Nicht von ungefähr bekräftigte daraufhin ein Gericht in den Niederlanden, die von ICNIRP vorgeschlagenen und in vielen europäischen Ländern gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte stellten den Schutz der Gesundheit keineswegs sicher. - Was drittens speziell funkbasierte Zähler- und Messsysteme betrifft, so wird von den Betreiberfirmen gern und regelmäßig behauptet, es gehe hier um minimale Effekte, die gar nicht ins Gewicht fallen würden. Doch dem widersprechen diverse Studien, die nicht etwa an unbelebter Materie wie Puppen oder sonstigen Gegenständen durchgeführt wurden, sondern in Bezug auf lebende Organismen, also biologische Prozesse, welche Moleküle, speziell die DNA und die RNA durchaus verletzlich machen. So heißt es in einer 2025 veröffentlichten Überblicksstudie von Stephen G. Weller und weiteren Mitautoren in der Zeitschrift Frontiers in Public Health: Statistisch signifikante DNA-Schäden treten bereits bei extrem niedrigen Funk-Intensitäten auf, die weit unter den ICNIRP-Grenzwerten liegen4. Das deute auf nicht-thermische, gentoxische Effekte hin. Bestätigt wurde dies durch eine 2026 in der medizinischen Fachzeitschrift Cell publizierte, peer-reviewte Studie aus Südkorea und den USA: Da zeigen Junyeop Kim, Yerim Hwangin und andere Forschende, dass elektromagnetische Strahlung in Körperzellen zu präzisen Calcium-Signalen führt, die gezielt Gene in Zellen ein- und ausschalten können. Das betrifft auch die Mitochondrien als Energiezentralen der Zellen5. Der Befund, dass präzise Zell-Sensoren schon bei winzigen elektromagnetischen Feldern reagieren, widerlegt das ICNIRP-Dogma von der biologisch angeblich irrelevanten Mobilfunkstrahlung.
Damit ist offenbar ein plausibler Wirkmechanismus gefunden, der die beiden gesundheitlichen Problemfelder des Mobilfunks erklären dürfte: zum einen diverse körperliche Zellentartungen, die zu Krebserkrankungen führen, worauf seit Jahren Indizien aus der Forschung hindeuten, und zum anderen die vielfältigen Beschwerden6 von explizit elektrosensiblen Menschen. Das deutsche Grundgesetz schützt angeblich die körperliche Unversehrtheit (Art. 2) und die eigene Wohnung als eine Art letzten, ungestörten Zufluchtsort (Art. 13). Doch dieser Schutz funktioniert für die Minderheit sogenannter Elektrosensibler bislang nicht – und raubt ihnen damit überhaupt die grundsätzlich geschützte Menschenwürde (Art. 1). Unzählige Erfahrungen zeigen: Je nach Vorerkrankung reagieren Betroffene auf Funkstrahlung in unterschiedlicher Intensität und folglich auch Nervosität. Allzu gern und simpel werden ihre nicht zu leugnenden Beschwerden auf rein psychische Ursachen zurückgeführt. Damit aber bleibt unberücksichtigt, dass neben der tatsächlich nicht auszuschließenden Möglichkeit von Nocebo-Schäden, kurz: von „eingebildeten Krankheiten“, auch wirklich biologische Effekte durch Funkemissionen bei elektrosensiblen Mitmenschen vorkommen können – etwa wenn relativ viel Metall im Körper aufgenommen wurde oder Schwächungen des Immunsystems vorliegen.
Die Wirklichkeit nicht auf Messbares reduzieren
Der Schutz der Menschenwürde ist der Hauptartikel des Grundgesetzes schlechthin, und er sollte Menschen, die auf Mobilfunk quasi allergisch reagieren, auch unabhängig von der diskutablen Frage nach den Ursachen in ihrer Würde schützen7. Nachdem sie glaubwürdig über einschlägige Beschwerden klagen und deswegen meist sogar erhebliche persönliche und berufliche Nachteile in Kauf nehmen, erfahren sie jede verharmlosende Interpretation ihrer Leiden als Verletzung ihrer Würde, womit sich das destruktive Gefühl von Hilflosigkeit angesichts der inzwischen nahezu allgegenwärtigen Strahlung verstärkt. Bezeichnenderweise kennt die asiatische Medizin den Begriff des Hypochonders nicht; sie nimmt geäußerte Beschwerden in menschlicher Weise grundsätzlich ernst und respektiert Betroffene. Hingegen ist es schlichtweg brutal, bei solchen Mitmenschen in den Schutzraum ihrer Privatwohnung engtaktig funkende Zähler hineinzuzwingen. Hans-Jürgen Wirth hat in seinem Buch „Narzissmus und Macht“ festgehalten: „Das destruktive Potenzial des Menschen ist ubiquitär: Grundsätzlich ist der Mensch zu jeder Grausamkeit fähig, die sich die menschliche Fantasie ausmalen kann.“ Das High-Tech-Zeitalter erhöht die Gefahr der Unmenschlichkeit noch einmal drastisch, weil Maschinen kein Herz haben und von daher immer häufiger herzlose, inhumane Entscheidungen getroffen werden, die die Wirklichkeit auf Messbares und Berechenbares reduzieren. Umso mehr sollten die Schutzartikel des Grundgesetzes konsequenter als bisher zugunsten Betroffener ausgelegt werden. Zumindest müssen Ausnahmeregelungen von Seiten der Politik und der Konzerne gesucht und festgelegt, also Härtefälle berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass um rein technologisch-praktischer und vielleicht besonders preiswerter Lösungen willen die Menschenwürde mit Füßen getreten wird.
Die Forderung des heuer verstorbenen Philosophen Jürgen Habermas nach Chancengleichheit aller am Diskurs Beteiligten sollte auch im Zusammenhang mit den häufig, nämlich alle paar Sekunden funkenden Strom-, Wasser- und Heizungszählern Gehör finden. So hat der Technik-Ethiker Armin Grunwald dafür plädiert, von Technologien gestresste Bürger im Sinne einer partizipativen Technikfolgenabschätzung in die jeweiligen Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Das klingt allemal humaner als das Votum der Ex-Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, die mit Blick auf die Herausforderungen der Leiden Elektrosensibler zynisch meinte, ein solidarisches Staatswesen solle sich – ganz im Sinne des wissenschaftlichen Mainstreams – auf klare Evidenzen konzentrieren und könne nicht über „jedes Stöckchen springen“.
Betroffene vor Dauerfunk schützen
Wer die klaren Evidenzen für Mobilfunk-Schäden an Lebewesen, auch an Tieren und Pflanzen, nicht einfach interessengeleitet wegschiebt, kann sie zahlreich finden8. Umso mehr gilt es, Menschen in ihren Wohnungen auf ihren begründeten Antrag hin vor Dauerfunk jeder Art, insbesondere vor engtaktigen Funkwasserzählern9 zu schützen. Dabei liegt es ein Stück weit auch an Wohnungsinhabern und Eigentümerversammlungen, dass sie sich hinsichtlich neuerer technischer Möglichkeiten kundig machen und vorzugsweise Geräte einbauen oder nach Wunsch einstellen lassen, die nicht nur mit einer niedrigen Feldintensität arbeiten (was wie dargelegt offenbar keine Garantie gegen gesundheitsgefährdende Effekte darstellt), sondern die auch keineswegs eng getaktet funken – mit einer kurzen, ein- oder zweimaligen Übertragung pro Tag, pro Woche oder Monat wären wohl die allermeisten Betroffenen einverstanden.
Verbraucherfreundlichere Lösungen nötig
Übrigens: Je öfter gesendet wird, desto eher wird es auch mit dem Datenschutz kritisch, weil umso leichter ein gewisses Profiling möglich wird, also etwa Fernablesung von Anwesenheit in der Wohnung und weiteren Faktoren. Es muss nicht nur an technikaffine, sondern endlich stärker an verbraucherfreundliche Lösungen bei Zähler-Technologien gedacht werden. Sollte hierzu nicht zuletzt eine Vorschrift gehören, die auf Kundenwunsch Angebote zu kabelgestützten Alternativen zwingend vorsehen – inclusive entsprechender Abrechnungsdienste? Die europäische Legislative und die nationalen Umsetzungen der einschlägigen Gesetze sollten sich in solchen den Schutz des Privatlebens betreffenden Fragen entschlossener an den Prinzipien einer humanen Gesellschaft orientieren und alsbald angemessene Revisionen vornehmen.
Ihre Stimme zählt
Kommentarregeln:
Wir sind neugierig, was Sie zu sagen haben. Hier ist Raum für Ihre Meinung, Erfahrung, Stellungnahme oder ergänzende Informationen. Bitte beachten Sie bei Ihrem Kommentar folgende Regeln:
- Bitte keine Fragen: Auf dieser kostenlosen Informationsplattform können wir keine Fragen beantworten - bitte stellen Sie Ihre Fragen direkt an unsere Autor*innenAutor*innen.
- Bitte keine Werbung: Gerne können Sie auf Ihre Produkte/Dienstleistungen mit einem Werbebanner aufmerksam machen.
Wie werde ich
Baubiolog*in IBN?
How to become a Building Biology Consultant IBN?
Nachhaltig weiterbilden
Know-how, Zusatzqualifikationen und neue berufliche Möglichkeiten für Baufachleute sowie alle, die sich für gesundes, nachhaltiges Bauen und Wohnen interessieren.
Unser Kompetenz-Netzwerk
Hier finden Sie unsere qualifizierten Baubiologischen Beratungsstellen und Kontakte im In- und Ausland nach Standort und Themen sortiert.
Über die Baubiologie
Die Baubiologie beschäftigt sich mit der Beziehung zwischen Menschen und ihrer gebauten Umwelt. Wie wirken sich Gebäude, Baustoffe und Architektur auf Mensch und Natur aus? Dabei werden ganzheitlich gesundheitliche, nachhaltige und gestalterische Aspekte betrachtet.
25 Leitlinien
Für einen schnellen, aufschlussreichen Überblick haben wir in 25 Leitlinien der Baubiologie die wichtigsten Parameter herausgearbeitet, sortiert und zusammengefasst. In 17 Sprachen, als PDF oder als Plakat erhältlich.

0 Kommentare