Zur Problematik funkbasierter Wasserzähler

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2021 hat der Bundesrat in Deutschland vor dem Hintergrund europäischer Gesetzgebung einer Verordnung zugestimmt, die eine umwälzende Neuerung brachte: Die Anwendung von „Fernablesung“ wurde für Zähler in Wohnungen für Mehrfamilienhäuser mit verschiedenen Nutzern, also für fast alle Eigentums- und Mietwohnungen verpflichtend gemacht1. Die betreffende Umrüstung muss bis spätestens gegen Ende 2026 überall erfolgt sein. Damit aber wird faktisch der Einsatz umstrittener Mobilfunktechnologie auch gegen private Widerstände ermöglicht – was einen massiven, doch wohl unverhältnismäßigen Eingriff in das hohe Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) bedeutet.

Autor

Prof. Dr. Werner

Thiede

Apl. Professor für Systematische Theologie an der Uni Erlangen-Nürnberg, Pfarrer i.R., Publizist

Besteht nicht das Ziel dieser grund­ge­setz­li­chen Norm darin, jedem einzelnen Menschen einen elementaren Lebensraum zu sichern, in dem er in Ruhe gelassen wird, ihm also einen elementaren Rückzugs­raum zu bewilligen (BVerfGE 109, 279/309)? Davon aber kann nicht mehr die Rede sein, wenn spätestens ab 2027 in allen be­troffenen Wohnungen diverse Zäh­ler in meist sehr enger Tak­tung funken dürfen bzw. müssen.

Faktischer Zwang zur Mobilfunk-Akzeptanz

Viele Privatpersonen wehren sich hiergegen aus zwei Gründen: zum einen wegen eige­ner ge­sund­heitlicher Vorsorge mit Blick auf zahlreiche wissen­schaftliche Stu­dien über mögliche Risi­ken der Mobilfunktechnologie – und zum an­deren, wenn sie konkret unter Elektro­sen­sibilität leiden, also quasi allergisch auf Funkstrahlung reagieren2. Die gesetzlichen Vorschriften besagen zwar nicht ausdrücklich, dass zur Fernablesung zwingend Mobil­funk-Technologie eingesetzt wer­den müsse; doch faktisch bieten die zuständigen Fir­men in der Regel dazu keine Alternativen an. Technologie-Offenheit ist auf diesem zen­tralen Sektor des Wohnens nicht vorgeschrieben. Das aber wirkt sich faktisch in einer Art Zwang zur Mobilfunk-Akzeptanz im privatesten Be­reich aus3. Es wird höchste Zeit, dass sich europäische und nationale Gesetz­geber und die Ent­scheider in den Firmen die­ser Prob­lematik ernst­hafter, gerechter und humaner als bis­her an­neh­men.

Gesundheitliche Risiken

Der Streit um die Frage gesundheitlicher Risiken durch Funkstrahlung hält international seit vielen Jahren an. Denn für beide Seiten steht viel auf dem Spiel: hier die körperliche Be­schwerdefreiheit, dort die möglichst problem­lose Im­plementation von Funk-Technologie in zahllosen Häusern und Wohnungen. Konzerne, Gesetzgeber und Justiz verweisen diesbe­züg­lich regelmäßig auf den wissenschaftlichen Main­stream, demzu­folge kei­ne hinreichenden Be­weise für gesundheitsschädliche Effekte bei funkbasierten Zählern vorliegen. Doch diese Argumentation lässt drei wichtige Sachver­hal­te einfach unbe­rücksich­tigt.

  • Erstens sagt der „wissenschaftliche Mainstream“ noch nicht wirklich etwas über die Wahr­heit und Verlässlichkeit einer Mehrheit von Forschungsergebnissen gegen­über einer wider­streitenden Minderheit aus. Nicht nur Konzilien können irren – wie einst Martin Luther betont hat –, sondern auch Kon­sensmehr­heiten anderer Art. Hinsichtlich des Main­streams in den Wis­sen­schaften gilt es wis­sen­schafts­theoretisch zu bedenken, dass immer wie­der auch man­cherlei Kor­ruption und unwis­sen­schaftliche bzw. lobbyistische Einfluss­nah­men im Spiel sein können. Zurecht betont Robert Reich in seinem Buch „Superkapitalismus“: „Kon­zerne heuern Ar­meen von Lobby­isten, An­wälten, Experten und PR-Spe­zialisten an… Daher kön­nen sich die Bürger mit ihren Wünschen und Werten immer weniger Gehör ver­schaffen.“ So hat im Blick auf die Funk-Problematik der Germanistik-Professor Karl Richter schon vor Jahren erklärt: „Die Mobil­funk­betreiber verfügen im Bundestag über eine mächtige Lobby. Poli­tiker unter­schied­licher Par­teien sitzen auf gut dotierten Posten in den Aufsichtsräten der Mobil­funk­be­treiber.“ Der Bund sei der größ­te Anteilseigner der Telekom (heute ist er immer noch ein zentraler Anteilseigner). „Wie aber wollen Politiker in einer sol­chen Situation jene Unabhängigkeit wahren, die ihnen das Grundgesetz vorschreibt und für die sie von uns Steuerzahlern gut bezahlt werden?“
  • Zweitens geht der Verweis auf den wissenschaftlichen Mainstream inhaltlich zu großzügig darüber hinweg, dass es eben doch auch jene nicht einfach zu vernachlässigende Anzahl von Studien und Indizien gibt, die allemal auf Risi­ken der Mobil­funktechnologie hindeuten. Auf den Internet-Seiten der Verbraucher­orga­nisa­tion Diagnose:Funk sind Hunderte solcher Stu­dien aus dem In- und Ausland gelistet (da­runter auch etliche peer-reviewte, also durch Kreuzgutachten qualitätsgesicherte!). Mittlerweile wird von Experten insbesondere diskutiert, dass die elektro­mag­neti­schen Felder des Mobil­funks oxi­da­tiven Zell­stress auslösen und inso­fern einen biologischen Haupt­schä­di­gungsme­chanismus dar­stellen können. Ulrich Warnke und Peter Hen­singer erklären: „Es besteht eine Wech­sel­wir­kung zwi­schen der Stress­aus­lö­sung durch Lebens­umstände und durch Mobilfunk­strahlung. Die For­schungser­geb­nis­se zu den Wir­kun­gen der nicht-ionisierenden Strahlung auf die Zellen zeigen glei­che Wir­kungs­me­cha­nismen wie die umweltme­dizinische Burn-Out-For­schung. Die For­schungs­er­geb­nisse sind eindeutig, doch der Einfluss der Industrie ist so groß, dass sie nicht zur Kenntnis ge­nommen werden.”
    Umstritten ist in diesem Zusammenhang namentlich der nicht-regierungsamtli­che Verein In­ter­­na­tionale Kom­mission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP). Dessen Grenz­werte-Richt­linien sind zwar von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) förmlich an­er­kannt und vor einem halben Jahrzehnt auch von der EU übernom­men wor­den – so dass bis heute beim Thema „Mobilfunk“ in Poli­tik und Wissenschaft das ICNIRP-Dogma vor­herrscht, die um­strit­tene Strahlung habe bei Einhaltung dieser Grenzwerte bloß thermische, also Wärme-Effekte ohne biolo­gisch-gesundheitliches Schädigungspotenzial. Doch 2019 ist die längst ver­­dächtig gewordene Industrienähe von ICNIRP im renommierten Ber­liner Tages­spiegel dank gründli­cher jour­nalis­ti­scher Investigativ-Recher­chen ausdrück­lich bestä­tigt wor­den. 2020 ver­öf­fent­lichten die beiden damaligen EU-Abge­ordneten Michèle Rivasi und Profes­sor Klaus Buch­ner den kritischen Report „Die Interna­tionale Kom­mission zum Schutz vor nicht­ionisie­render Strah­­lung: Interessenkonflikte, ‚Cor­porate Cap­ture‘ und der Vorstoß zum Aus­bau des 5G-Netzes“ – erschienen in englischer, franzö­sischer und deutscher Sprache. Nicht von unge­fähr bekräftigte darauf­hin ein Gericht in den Niederlanden, die von ICNIRP vorge­schla­genen und in vielen europä­ischen Län­dern gesetz­lich vorge­schrie­be­nen Grenzwerte stell­ten den Schutz der Ge­sundheit keineswegs sicher.
  • Was drittens speziell funkbasierte Zähler- und Messsysteme betrifft, so wird von den Betrei­berfirmen gern und regel­mäßig behauptet, es gehe hier um minimale Effekte, die gar nicht ins Gewicht fallen würden. Doch dem wider­­­sprechen diverse Studien, die nicht etwa an un­belebter Materie wie Pup­pen oder sons­tigen Gegenständen durchgeführt wurden, sondern in Bezug auf lebende Orga­nis­men, also biolo­gische Prozesse, wel­che Moleküle, speziell die DNA und die RNA durchaus verletz­lich machen. So heißt es in einer 2025 veröffentlichten Über­blicksstudie von Stephen G. Wel­ler und weiteren Mitautoren in der Zeitschrift Frontiers in Public Health: Statistisch signi­fi­kante DNA-Schäden treten be­reits bei ex­trem niedrigen Funk-Intensi­täten auf, die weit unter den ICNIRP-Grenzwerten liegen4. Das deute auf nicht-thermi­sche, gen­toxische Effekte hin. Bestätigt wurde dies durch eine 2026 in der medizinischen Fach­zeit­schrift Cell publizierte, peer-reviewte Studie aus Südkorea und den USA: Da zeigen Junyeop Kim, Yerim Hwangin und andere Forschende, dass elektromagnetische Strah­lung in Kör­per­zellen zu präzisen Calcium-Signalen führt, die gezielt Gene in Zellen ein- und ausschalten kön­nen. Das betrifft auch die Mitochondrien als Energiezentralen der Zellen5. Der Be­fund, dass präzise Zell-Sensoren schon bei winzigen elektromagnetischen Feldern reagieren, widerlegt das ICNIRP-Dogma von der biologisch angeblich irrelevanten Mobilfunkstrahlung.

Damit ist offenbar ein plausibler Wirkmechanismus gefunden, der die beiden gesundheitli­chen Problemfelder des Mobilfunks erklären dürfte: zum einen diverse körperliche Zell­ent­artungen, die zu Krebserkrankungen führen, worauf seit Jahren Indizien aus der Forschung hindeuten, und zum anderen die vielfältigen Beschwerden6 von explizit elektrosensiblen Men­schen. Das deutsche Grundgesetz schützt angeblich die körperliche Unversehrtheit (Art. 2) und die eigene Wohnung als eine Art letzten, ungestörten Zufluchtsort (Art. 13). Doch dieser Schutz funktioniert für die Minderheit sogenannter Elektrosensibler bislang nicht – und raubt ihnen damit überhaupt die grundsätzlich geschützte Menschenwürde (Art. 1). Unzählige Er­fahrungen zeigen: Je nach Vorerkrankung reagieren Betroffene auf Funk­strah­lung in unter­schiedlicher Inten­sität und folglich auch Ner­vosität. Allzu gern und simpel werden ihre nicht zu leugnenden Be­schwerden auf rein psy­chi­sche Ursachen zurückgeführt. Damit aber bleibt un­berücksichtigt, dass neben der tatsächlich nicht aus­zuschließenden Möglichkeit von Noce­bo-Schäden, kurz: von „ein­gebildeten Kran­kheiten“, auch wirklich biologische Effek­te durch Funkemissionen bei elek­tro­sensiblen Mitmen­schen vorkommen können – etwa wenn relativ viel Metall im Körper auf­genommen wurde oder Schwächungen des Immun­systems vor­liegen.

Die Wirklichkeit nicht auf Messbares reduzieren

Der Schutz der Menschenwürde ist der Hauptartikel des Grundgesetzes schlechthin, und er sollte Menschen, die auf Mobilfunk quasi allergisch reagieren, auch unabhängig von der dis­kutab­len Fra­ge nach den Ur­sachen in ihrer Würde schützen7. Nachdem sie glaubwürdig über einschlägige Be­schwerden klagen und des­wegen meist sogar erhebliche persönliche und be­rufliche Nach­teile in Kauf nehmen, erfahren sie jede verharmlosende Interpretation ihrer Lei­den als Verletzung ihrer Würde, womit sich das destruktive Gefühl von Hilflosigkeit an­ge­sichts der inzwischen nahezu allgegenwärtigen Strahlung ver­stärkt. Bezeich­nenderweise kennt die asiatische Medizin den Begriff des Hypochonders nicht; sie nimmt geäußerte Be­schwerden in menschlicher Weise grundsätzlich ernst und respektiert Betroffene. Hingegen ist es schlicht­weg brutal, bei sol­chen Mitmenschen in den Schutzraum ihrer Privatwohnung engtaktig fun­kende Zähler hinein­zu­zwin­gen. Hans-Jürgen Wirth hat in seinem Buch „Nar­ziss­mus und Macht“ festge­halten: „Das de­struk­tive Potenzial des Men­schen ist ubiquitär: Grund­sätz­lich ist der Mensch zu jeder Grau­samkeit fähig, die sich die mensch­li­che Fantasie aus­ma­len kann.“ Das High-Tech-Zeit­alter erhöht die Gefahr der Unmensch­lich­keit noch einmal dras­tisch, weil Maschinen kein Herz haben und von daher immer häufiger herzlose, inhumane Ent­schei­dungen getroffen wer­den, die die Wirk­lich­keit auf Messbares und Berechenbares re­duzieren. Umso mehr soll­ten die Schutz­artikel des Grund­ge­setzes kon­se­quenter als bisher zu­gunsten Betroffener aus­gelegt werden. Zumindest müs­sen Ausnahme­re­gelungen von Sei­ten der Poli­tik und der Konzerne gesucht und festgelegt, also Härtefälle berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass um rein tech­nologisch-praktischer und vielleicht besonders preiswerter Lösungen willen die Menschen­würde mit Füßen getreten wird.

Die For­de­rung des heuer ver­­stor­be­nen Philosophen Jürgen Haber­mas nach Chan­cen­­gleich­heit aller am Diskurs Betei­ligten sollte auch im Zusammenhang mit den häu­fig, nämlich alle paar Sekunden fun­kenden Strom-, Wasser- und Heizungszählern Ge­hör finden. So hat der Technik-Ethiker Armin Grun­wald dafür plädiert, von Technologien gestresste Bürger im Sinne einer par­tizi­pa­tiven Technik­folgenab­schätzung in die je­weiligen Entscheidungsprozesse einzu­bezie­hen. Das klingt allemal hu­maner als das Votum der Ex-Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, die mit Blick auf die Herausforderungen der Leiden Elektrosensibler zynisch meinte, ein solidari­sches Staatswesen solle sich – ganz im Sinne des wissenschaftlichen Mainstreams – auf klare Evi­denzen kon­zen­trieren und könne nicht über „jedes Stöckchen springen“.

Betroffene vor Dauerfunk schützen

Wer die klaren Evidenzen für Mobilfunk-Schäden an Lebewesen, auch an Tieren und Pflan­zen, nicht einfach interessengeleitet wegschiebt, kann sie zahlreich finden8. Umso mehr gilt es, Menschen in ihren Wohnungen auf ihren begründeten Antrag hin vor Dauerfunk jeder Art, insbesondere vor engtaktigen Funkwasserzählern9 zu schützen. Dabei liegt es ein Stück weit auch an Wohnungsinhabern und Eigen­tü­merver­samm­lun­gen, dass sie sich hinsichtlich neuerer technischer Möglichkeiten kundig machen und vor­zugs­weise Ge­räte einbauen oder nach Wunsch einstellen lassen, die nicht nur mit einer nied­rigen Feld­intensität arbeiten (was wie dargelegt offenbar keine Garantie gegen gesund­heits­gefäh­rdende Effekte darstellt), sondern die auch keineswegs eng getaktet funken – mit einer kurzen, ein- oder zweimaligen Übertragung pro Tag, pro Woche oder Monat wären wohl die allermeisten Betroffenen einverstanden.

Verbraucherfreundlichere Lösungen nötig

Übrigens: Je öfter gesendet wird, desto eher wird es auch mit dem Datenschutz kri­tisch, weil umso leichter ein gewisses Profiling möglich wird, also etwa Fern­ablesung von Anwe­sen­heit in der Wohnung und weiteren Faktoren. Es muss nicht nur an technikaffine, sondern end­lich stärker an verbrau­cher­freundliche Lösungen bei Zähler-Technologien ge­dacht werden. Sollte hierzu nicht zuletzt eine Vorschrift gehören, die auf Kundenwunsch Angebote zu kabelge­stützten Alternativen zwingend vorsehen – inclusive entspre­chen­der Abrechnungsdienste? Die europäische Le­gislative und die nationa­len Umsetzungen der einschlägigen Gesetze soll­ten sich in solchen den Schutz des Privat­lebens betref­fenden Fragen ent­schlos­sener an den Prin­zipien einer humanen Gesell­schaft orientieren und alsbald angemes­sene Revisionen vor­nehmen.

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1 Es geht um die Heizkostenverordnung im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergie-Gesetz (GEG), das Fernablesung bei Wärmeverbrauchszählern für verbrauchsabhängige Abrechnung (Mehrfamilienhäuser, Mietwohnungen) vorschreibt.

2 Dazu Christine Aschermann/Cornelia Waldmann-Selsam: Elektrosensibel. Strahlenflüchtlinge in der funk­vernetzten Gesellschaft, 2018; Renate Haidlauf: Die unerlaubte Krankheit. Wenn Funk das Leben be-einträchtigt, 2.Aufl. 2025; Bernd I. Budzinski/Karl Hecht: Elektrohypersensibilität – Phantom oder Anzei­chen einer Gemeingefahr? in: Natur und Recht 38 (2016), S. 463-473; Wolf Bergmann: Phänomen Elek­trohypersensitivität, in: Die Naturheilkunde 94 (2017), S. 11-13., sowie die einschlägige Broschüre der Kompetenzinitiative e.V. von 2018: https://kompetenzinitiative.com/broschueren/elektrohypersensibilitaet-risiko-fuer-individuum-und-gesellschaft/; außerdem die Broschüre im pad-Verlag aus der Feder der Juristin Margit Krug: Lauschangriff durch smarte Zähler. Informationen und Ratschläge zum häuslichem Daten- und Strahlenschutz bei Strom- und anderen Zählern, 2020.

3 Vgl. bereits Werner Thiede: Akzeptanzzwang zu funkbasierten Messsystemen? Ein No-Go für Freiheitslie­bende, Gesundheitsbewusste und Elektrosensible, in: Umwelt – Medizin – Gesellschaft 2/2017, S. 33-41.

4 https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=2381

5 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/41985457/

6 Hierzu zählen unter anderem Schlafstörungen, teilweise sogar infolge von Schmerzen oder Zuckungen – wobei das Nervensystem nachts anders zu reagieren pflegt als tagsüber (vgl. Werner Thiede: Besser schlafen ohne Funk, in: Baubiologie-Magazin vom 6.9.2020 (https://baubiologie-magazin.de/besser-schlafen-ohne-funk/).

7 Vgl. Werner Thiede: Verstrahlte Würde (manova vom 10.12.2025: https://www.manova.news/artikel/verstrahlte-wurde.

8 Vgl. z.B. Werner Thiede: Mythos Mobilfunk. Kritik der strahlenden Vernunft, 2012 (nurmehr als e-book beim oekom-Verlag zu ordern).

9 Dazu Werner Thiede: Darf man funkende Wasseruhren vorschreiben? Das Vordringen in private Räume kann auch zu weit gehen, in: Bayerische Staatszeitung Nr. 45 vom 11.11.2016, S. 18.

Bilder: IBN (Illustration von Manuel Engler, neonique.studio)

Autorenbild: Tilo Keller

Autor

Prof. Dr. Werner

Thiede

Apl. Professor für Systematische Theologie an der Uni Erlangen-Nürnberg, Pfarrer i.R., Publizist

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