Heizkosten ablesen per Funk?

In unserer Wohnung sollen als Ersatz für vorhandene Verdampferröhrchen „elektronische Heizkostenverteiler mit Funk“ installiert werden, mit welchen die verbrauchte Wärme auch außerhalb der Wohnung erfasst werden kann. Da wir bei Funkbelastung schlechter schlafen, verzichten wir ansonsten auf Funkanwendungen wie WLAN oder schnurlose Telefone und haben zudem im Schlafzimmer Abschirmmaßnahmen durchführen lassen. Nun machen wir uns zu dieser „Zwangsbeglückung“ Sorgen. Können wir die Montage der Heizkostenverteiler verhindern oder können wir die Funkbelastung durch Abschirmmaßnahmen vermeiden oder zumindest reduzieren?

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Antwort

Die derzeitige Rechtsprechung gestattet keinen Widerspruch, das heißt, die Mieter oder Wohnungsbesitzer müssen die Montage funkbasierter Heizkostenverteiler (wie auch Stromzähler, Wasserzähler, Gaszähler) dulden. Auch schwierig macht es die Situation, dass es verschiedene Modelle mit unterschiedlich starken Strahlungsintensitäten und Sendehäufigkeiten gibt; der Abstand zwischen zwei Sendesignalen kann z. B. nur einige Sekunden, aber auch mehrere Stunden betragen. Die Sendeleistungen sind zwar meist eher gering (ca. 10 mW) und somit niedriger als bei Schnurlostelefonen, Smartphones oder WLAN-Routern, es können aber doch baubiologisch relevante Belastungen auftreten.

Sie sollten deshalb von Ihrem Vermieter einfordern, möglichst selten funkende Heizkostenverteiler (es gibt sogar solche, die nur z. B. einmal im Jahr abgefragt werden und senden) mit möglichst geringer Sendeleistung zu installieren. Leider hat sich gezeigt, dass selbst die Anbieter oft keine Kenntnisse hierzu haben und man hartnäckig bleiben muss, um Licht ins Dunkel zu bringen, Baubiologische Messtechniker*innen IBN können helfen. Je nach Fall lässt sich die Funkbelastung auch einfach reduzieren, z. B. durch das Anbringen feinmaschiger Edelstahlgitter (Außenmaße ca. 50 x 50 cm, z.B. von Cuprotect oder YShield) vor die Heizkostenverteiler (v. a. im Schlafzimmer wichtig).

Um Ärger mit Ableseunternehmen bzw. Behörden zu vermeiden, sollten Abschirmungen so positioniert bzw. konfiguriert sein, dass das Ablesen der Übertragungsdaten möglich bleibt (Aluminiumfolien schirmen i.d.R. zu stark ab bzw. können durch Reflexion von Wärme dazu führen, dass die Heizkostenverteiler zu viel Verbrauch anzeigen).

Diese Antwort gilt sinngemäß auch für weitere funkbasierte Anwendungen, wie sie im Rahmen des „Smart Home“ immer häufiger zum Einsatz kommen. Ausdrücklich möchten wir hier darauf hinweisen, dass aus Sicherheitsgründen die Funktion von Rauchmeldern erhalten bleiben muss!

Im Zweifel empfehlen wir das Hinzuziehen Baubiologischer Messtechniker*innen IBN.

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9 Kommentare

  1. Ich bin Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und die Wartungsfirma Kalo hat ohne Ankündigung bei einer Routinewartung Funkmessgeräte verbaut. In meiner selbst bewohnten und einer weiteren Wohnung, die beide geschirmt sind und in denen ebenfalls elektrosensible Mieter leben, habe ich es verhindern können. In monatelangem Schriftverkehr habe ich seither Kalo um Geräte gebeten, die für geschirmte Flächen geeignet sind, also solche ohne Mobilfunkstrahlung, weil diese an geschirmten Flächen reflektiert. Lt. Heizkostenverordnung sind sogar Ausnahmen vorgesehen in Fällen, in denen wegen technischer Einschränkungen Funkmessgeräte nicht verbaut werden können. Aber Kalo begreift nicht einmal, dass sich etwas verändert hat, weil nach deren Logik Geräte erst senden, wenn im Treppenhaus auch ein Empfänger verbaut ist. Lt. baubiologischer Messung senden sie bereits jetzt im 2-Minuten-Takt. Meine fristlose Kündigung wird nicht akzeptiert. Ich werde weiterhin kämpfen für meine eigene Gesundheit und die meiner Mieter. Dabei soll ich sowohl von Kalo und “per Gesetz” gezwungen werden, solche Geräte zu akzeptieren und meinen Mietern aufzunötigen, als auch wird Mietern gesetztliche Handhabe gegeben, mich als Sanktion mit Abzügen auf Heizkosten zu belegen. Immerhin habe ich herausgefunden, dass die Fa. Brunata noch analoge Geräte bereit ist zu verbauen. Eventuell sind in Zukunft Wärmemengenzähler mit LAN-Anschluss eine Option? Wenn jemand in einer ähnlichen Situation ist, freue ich mich über Kontaktaufnahme unter: tiara (unterstrich) mail at web punkt de.

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  2. Leider kann ich die Erfahrung von Christiane nur bestätigen. Seit dem Einbau des Systems im Haus kann ich in meinem Bett nicht mehr schlafen. Bekomme ebenfalls Herzrasen, hohen Blutdruck und Kopfschmerzen. WLAN ist nachts aus, schnurloses Telefon besitze ich gar nicht. Anfangs konnte ich es mir nicht erklären. Ich schlafe seit einem halben Jahr im Wohnzimmer, weit genug weg von diesen Dingern. Dort habe ich die Probleme zum Glück nicht. Es ist schon traurig, was man sich alles gefallen lassen muss.
    Nicht Smart Home sondern Sender- und elektrosmogfreies Home muss der selbstverständliche Standard sein.

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    • So ist es. Es geht nie um Gesundheit. Mit Datenschutz hat das schon gar nichts mehr zu tun. Geringe Strahlung, unbedenklich…ha, ha.:-/ Seit diese Funkteile an meinen Heizkörpern sind, schlafe ich keine Nacht, habe Reizhusten, Bluthochdruck, Herzrasen. Bin vorm Einbau von Ista nicht einmal informiert worden. Ist alles nur Geldmacherei, letztlich wird’s teurer. Ista schreibt, dass man die Gerätekosten auf die Mieter umlegen kann. Danke für Nichts, schon gar nicht fürs Krankmachen!

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  3. Die Umrüstungen sind dem EED geschuldet. Jeder Mieter muss monatlich seinen Verbrauch sehen können. Die Umrüstungen müssen bis 2027 abgeschlossen sein. In Neubauten darf nur noch dieses System verbaut werden. Ob und wieviele Mieter das tatsächlich nutzen würden, ist leider irrelevant.

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  4. Die Wartung einer funkgesteuerten Heizung ist sicherlich nicht umweltfreundlicher oder kostengünstiger, wenn man bedenkt, dass elektrische Anlagen wesentlich intensiver gewartet werden müssen und die digitalen Geräte teurer sind als die Glasröhrchen.

    Smart Home sollte nicht die Zukunft für jeden sein, abgesehen von der E-Smog Belastung, die wir bald nicht mehr ertragen können. Seit dem Einbau der digitalen Heizkörperablesegeräte habe ich nur noch Herzrasen und Schlafprobleme, weder psychisch noch organisch bedingt.

    Es gibt ein gesetzliches Recht auf Unversehrtheit! Darauf sollte man sich berufen können. Doch dazu muss erst nachgewiesenen werden, dass Funk auf irgendeine Weise schadet. Wer traut sich und sammelt Informationen dazu? Kontakt zum zuständigen Bundesamt und Politikern?

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    • Jedes Wort kann ich unterschreiben.
      Für die Schmerzen und Leiden müssen wir zahlen, zuerst für die Herstellung und den Aufbau der Geräte, dann an die Ärzte. Einmal im Jahr kommen und die Zähler ablesen, wäre keine große Sache. Aber einige Leute haben bei unserer Liegenschaft für Funkheizablesegeräte gestimmt. Dass einige dagegen waren, zählte nicht.
      Jetzt haben wir den Schaden für unsere Gesundheit durch ständige elektromagnetische Strahlung in unseren eigenen Wohnungen: Funk-Rauchmelder, Funk-Heizungsableser, WLAN etc. mit Folgen wie Herzrasen, Schlafprobleme, Kopfschmerzen etc.
      Wer kann diese Situation juristisch klären? Wer kann helfen? Gibt es in diesem Land klüge Köpfe? Ich sehe mein Grundrecht (Grundgesetz Art. 2) auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Andere entscheiden, was ich in meiner gekauften Wohnung installieren soll.

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  5. Danke fuer die Möglichkeit zum kommentar. Ich finde das ist Bevormundung. Wir haben eine Fernwärme bei der wir die Zähler-Daten 3 mal im Jahr benötigen. Die waermezaehler sitzen im heizraum und müssen alle 5 Jahre erneuert werden. Normal wie jetzt bei Corona werden die Zähler von jedem Kunden selbst abgelesen . Außer Corona habe ich bei jedem Haushalt den Zähler selbst abgelesen. Dabei habe ich (weil die anschluesse verplompt sind ) dies auch kontrolliert. Die Manipulation ist durch einen Fuehler entfernen oder Defekt durch anstoßen leicht moeglich. Wenn ich bei den einzelnen kunden aber keine Sicht-Kontrolle habe foerdert es der Manipulation oder nicht erkannten Defekt. Ein nicht erkannter Defekt kann ein Minus in der Kasse bedeuten. Die Umstellung auf digital ist mit zusätzlichen unnötigen Kosten verbunden. eine Ausnahme sollte moeglich sein. Mit Einverständnis aller Teilnehmer sollte das aablesen weiterhin durch eine Person oder des Inhabers ermöglicht werden.

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  6. Warum der Einbau von Mietern geduldet werden muss, ist mir unbegreiflich. Sie schreiben es sogar noch in ihrem Bericht oben, dass durch Strahlung Schlafstörungen auftreten. Wir müssen ja schon die Funk-Rauchmelder dulden. Ich hab übrigens KEIN W-LAN! Also handelt es sich hier gewissermaßen um Körperverletzung. Auch noch von verantwortlichen Vertretern der EU abgesegnet. Möchte mal zu gerne wissen, was die alle so in ihren Häusern haben. Fakt ist, dass wir (der Verfasser dieses Schreibens und andere Mieter) uns dagegen zur Wehr setzen. Das geschieht auch damit, dass wir Tausende andere sensibilisieren werden. Es werden auch Briefe an Neurologen u.ä. geschrieben. Mit freundlichen Grüßen

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  7. Ich finde es eine Riesensauerei, dass man so etwas dulden muss.
    Wir wohnen in unserer Eigentumswohnung und ich habe nicht vor, irgendjemandem zu gestatten, solche Strahlungsquellen bei uns zu installieren.
    Darum erkundige ich mich gerade, was man da machen kann.
    In der Eigentümerversammlung wurde in meiner Abwesenheit der Beschluss gefasst, die Umrüstung im kommenden Jahr durchzuführen.

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