Immer mehr Elektrosmog dank baubiologischer Ignoranz der Politik
Die Einseitigkeit der geplanten Maßnahmen könnte sich auf die Dauer bitter rächen. Das versetzt unsere Lebenswelt im Namen des sogenannten Fortschritts und im Zeichen des Klimawandels mit Vehemenz immer mehr unter den Einfluss elektromagnetischer Emissionen, ohne kritische Rückfragen angemessen zu berücksichtigen, ob all dies für Mensch und Natur verträglich sein kann. Weg von fossilen Brennstoffen, weg von all dem üblen CO2-Ausstoß – das sind gewiss löbliche Zielvorgaben. Doch darf ihre Durchsetzung so radikal erfolgen wie vorgesehen? Kann man einfach „den Hebel umlegen“, ohne die Folgen differenziert zu betrachten?
Schon mit Blick auf den heutigen Zustand warnt Wilfried Kühling, seines Zeichens Professor für Raum- und Umweltplanung: „In der Summe ist die eklatante Störung der natürlichen Elektromagnetosphäre, die das Leben von Menschen, Tieren und Pflanzenwelt geprägt hat und prägt, ein wirklich riesengroßes Problem, dem sich offensichtlich niemand wirklich nähern will. Die Differenz zwischen dem heutigen Ist-Zustand und dem natürlichen Soll-Zustand ist erschreckend groß.“ Und diese Differenz dürfte sich in der Zukunft noch enorm vergrößern.
Technikneutralität als Forderung auch in baubiologischem Interesse
Die schwierige Frage, wie realistisch und praktikabel die vorgesehenen Maßnahmen der Regierung in Sachen Energiewende auf dem Gebäudesektor sind, wird immerhin einigermaßen öffentlich diskutiert und kann hier nur angedeutet werden. Wie sinnvoll ist es beispielsweise, das Heizen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz für Neubauten einzuschränken oder gar zu verbieten, anstatt für umweltgerechte Rahmenbedingungen wie automatische Abbrand-Regelungen und Feinstaubfilter zu sorgen? Wie steht es um den erhöhten Strombedarf für die massenhaft angepeilten Wärmepumpen und E-Autos? Wie soll der dafür erforderliche Ausbau des Stromnetzes mit der Installation von Solarfarmen Schritt halten können? Warnen nicht Fachleute vor großen Klemmen bei der Stromverteilung? Allein in Deutschland umfasst das Stromnetz rund 1,8 Millionen Kilometer: Wie sollen da in den nächsten Jahren über mehrere Hundertausende Kilometer neue Leitungen verbaut werden? Welche ernsthafte Berücksichtigung erfährt dabei das Dilemma der hiermit einhergehenden elektromagnetischen Emissionen?
Die betreffende Gesetzgebung beansprucht zwar, „technikneutral“ vorzugehen. Doch in Wirklichkeit läuft fast alles auf eine ziemlich radikale Elektrifizierung und auf entsprechende Technologien hinaus. Jedenfalls wirkt die geradezu revolutionäre Transformation in eine regelrechte E-Gesellschaft überzogen, ja in befremdendem Maße ideologiegesteuert.
Ein ganzes Land immer mehr unter Strom zu setzen, ist eine gesellschaftspolitische Zumutung, auch wenn viele Bürgerinnen und Bürger wohl kaum ahnen, was das im Endeffekt bedeutet. Unser Planet ist von Natur aus umgeben von einer elektromagnetischen Hülle, ja von einem Ozean elektromagnetischer Strahlung. In den letzten Jahrzehnten ist diese Hülle bereits zunehmend durch künstliche Strahlung „bereichert“ und gestört worden – und es ist ein äußerst bedenklicher Anstieg dieser Immissionen in der Zukunft zu erwarten. Die Auswirkungen entsprechender Technologien auf die Gesundheit des Menschen werden zwar von Wirtschaft und Industrie ungern zugegeben, lassen sich aber immer weniger leugnen. Man lese dazu Arthur Firstenbergs Buch „Die Welt unter Strom. Eine Geschichte der Elektrizität und ihrer übersehenen Gesundheitsgefährdung“ (2021), um genauere Eindrücke von der breiten Streuung der Risiken zu bekommen.
Elektrosensible Menschen berücksichtigen
Der 2022 verstorbene Berliner Medizinprofessor und Arzt Karl Hecht hat mit dem Verweis auf den Umstand, dass sich die Bioelektrizität des Menschen bekanntlich messen lässt, und auf dem Hintergrund zahlreicher wissenschaftlicher Studien erklärt: „Die Verschmutzung des lebenswichtigen natürlichen elektromagnetischen Ozeans mit elektrischer Energie (Elektrosmog) ist heute ein gravierender Eingriff ungeahnten Ausmaßes in die Natur und in das Leben der Menschen, der leider generell ignoriert, bagatellisiert und sogar an Hypochondrie leidend abgestempelt wird, wenn Betroffene Hilfe für ihr Leiden suchen.“ Betroffen sind in der Tat besonders Elektrosensible, deren Empfindlichkeit auf die Strahlung sowie deren psychische Situation meist mit der einen oder anderen Vorerkrankung zu tun haben dürfte. Hierzu sei auf die Bücher „Ständig unter Strom“ von Silvio Hellemann (2010), „Elektrosensibel. Strahlenflüchtlinge in der funkvernetzten Gesellschaft“ (2018) von den Ärztinnen Christine Aschermann und Cornelia Waldmann-Selsam sowie „Die unerlaubte Krankheit“ von Renate Haidlauf (2022) hingewiesen – und nicht zuletzt auf mein nach wie vor im Handel erhältliches Buch „Mythos Mobilfunk. Kritik der strahlenden Vernunft“ (2012).
Doch es sind auch Menschen, die elektromagnetische Strahlung nicht bewusst oder schmerzhaft wahrzunehmen vermögen, gesundheitlich durch immer mehr Strom um sie herum gefährdet. Für nähere Darlegungen hierzu sei an das Buch „Stress durch Strom und Strahlung“ von dem verstorbenen Baubiologen Wolfgang Maes erinnert – und an eine Aussage des bekannten Kulturanthropologen und Ethnobotanikers Wolf-Dieter Storl: „Elektrosmog, elektrische Felder, insbesondere gepulste Mikrowellen, wie sie von Handys, schnurlosen Telefonen, Mikrowellenöfen, Funktürmen und dergleichen ausgehen, stören die natürlichen Regelkreise der Organismen, auch die des Menschen. Strahlencocktails stören die Befindlichkeit, beeinträchtigen das Immunsystem und führen dazu, dass vermehrt Stresshormone ausgeschüttet werden. Auch so etwas geht aufs Herz – Herzt gegen Herz sozusagen.“
Ein aktuelles Beispiel für die Gefahren der zunehmenden Elektrifizierung unserer Lebenswelt mag hier genügen – aus dem Bereich der Photovoltaik-Technologie. Wahrscheinlich wird Photovoltaik auf die Dauer zur gesetzlichen Pflicht auch für private Dächer werden, damit der Strombedarf der E-Gesellschaft einigermaßen gedeckt werden kann. Bedenklich sind da nun laut Expertenauskunft namentlich jene Emissionen, die von den sogenannten Wechselrichtern ausgehen, welche Gleichstrom und Gleichspannung der Solargeneratoren in Wechselstrom und Wechselspannung umwandeln. Sie erzeugen ebenso wie die wechselstromführenden Leitungen selbst magnetische, kaum abschirmbare Wechselfelder. Besänftigend wird hierzu erstens angeführt, dass ja die Wechselrichter meist im Keller installiert sind und daher die Schlafzimmer nicht tangieren würden. Was aber, wenn manche Menschen ihren Schlafraum im Keller haben? Und zweitens wird gern gesagt, die Wechselrichter seien ja lediglich bei Sonnenschein, also nicht zur Nachtzeit aktiv, würden also die vegetativ empfindlichere Schlafsituation nicht stören. Doch lässt sich die Minderheit all jener, deren Schlafstunden sich aus welchen Gründen auch immer in die helle Tageszeit hinein verschieben, einfach ausblenden? Unter Umständen reicht das Problem der Wechselrichter deutlich über die Kellerräume hinaus: Entweder handelt es sich um billigere Wechselrichter ohne Trafo – von denen trennen manche nicht sauber zwischen der Wechselspannungs- und der Gleichstromseite, was ein selbst durch Erdung des Rahmens nicht ganz zu beseitigendes elektrisches Wechselfeld auf den Solarmodulen zur Folge haben kann. Oder aber die Wechselrichter sind mit einem Hochfrequenz-Trafo versehen: Dann erzeugen sie zwar geringere magnetische Wechselfelder, dafür jedoch hochfrequente Felder, wie man sie ähnlich vom Mobilfunk kennt. Die lassen sich zwar relativ leicht abschirmen, doch solche Abschirmung sollte nur unter Experten-Anleitung erfolgen und kostet entsprechend Geld. Reflektierendes Material kann nämlich Probleme mitunter sogar verstärken, wenn es ungünstig angebracht wird oder andere Strahlenquellen hinzukommen. Die Gesetzgebung sollte aus all diesen Gründen Photovoltaik nicht einfach pauschal verpflichtend machen.
Literaturempfehlungen des Autors Prof. Dr. Werner Thiede
Im Namen des sogenannten Fortschritts
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Problematischer Indoor-Mobilfunk
Politisch wird zudem der Ausbau flächendeckenden Mobilfunks weiter vorangetrieben. Dessen hochfrequente, künstlich gepulsten elektromagnetischen Felder werden im Interesse von Industrie und Wirtschaft, aber auch zahllosen Verbrauchern offiziell für weitestgehend harmlos erklärt. Doch 2021 verpflichtete das US-Bundesgericht die zuständige amerikanische Regulierungsbehörde „Federal Communication Commission“(FCC), endlich darzulegen, warum sie wissenschaftliche Nachweise für Schädigungen durch drahtlose Strahlung seit vielen Jahren ignoriert habe. Und in Großbritannien wurde eine Klage in Sachen 5G-Mobilfunk zugelassen: Sie richtete sich gegen die Regierung, weil die Öffentlichkeit nicht angemessen über die Risiken gesundheitsschädlicher Auswirkungen von 5G und über individuelle Schutzmöglichkeiten informiert worden sei – und auch weil keine angemessenen und ausreichenden Gründe für die unterlassene Ermittlung gesundheitsschädlicher Risiken dieser Technologie vorgebracht worden seien. Ein Abgeordneten-Briefing des „Wissenschaftlichen Diensts des Europäischen Parlaments“ hatte 2020 mit Blick auf 5G festgehalten: „Zusammen mit der Art und Dauer der Exposition scheinen Eigenschaften des 5G-Signals wie das Pulsieren die biologischen und gesundheitlichen Auswirkungen der Exposition zu verstärken, einschließlich der DNA-Schäden, die als Ursache für Krebs angesehen werden.“ Mittlerweile belegen zahlreiche Studien im Mobilfunkbereich biologische Wirkungen und Schädigungseffekte unterhalb der eigentlich längst veralteten, in Deutschland besonders hoch festgesetzten Grenzwerte. Die Meinungen bleiben faktisch gespalten – was aber bedeutet, dass es jedenfalls nicht risikolos ist, die Bevölkerung flächendeckend einschließlich des Innenbereichs von Wohnungen und Kellern mit künstlich gepulster elektromagnetischer Strahlung zu belasten. Für weitere Informationen zu diesem umstrittenen Gebiet sei die Lektüre des kürzlich erschienenen Buches von Professor Kühling „Bewertungsdilemma Mobilfunk“ empfohlen.
Umso bedenklicher ist es freilich, wenn die Politik unserer Tage sogar immer mehr Funk in den Wohnräumen erlaubt oder gar anordnet. Indoor-Mobilfunk wird von Industrie, Wirtschaft und vielen Verbrauchern gern gesehen, von manchen aber keineswegs – was das Recht auf Selbstbestimmung in den eigenen vier Wänden, sprich: auf die Unverletzlichkeit der Wohnung betrifft. Inzwischen ist das Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) in Kraft, das Fernablesung vorschreibt, wo es auf die Verteilung von Heizkosten ankommt, so dass in immer mehr Eigentums- und Mietwohnungen – bis Ende 2026 in allen solchen – praktischerweise Wärmeverbrauchszähler an ungefähr jedem Heizkörper funken. Das ergibt eine messbare Strahlenbelastung. Und hinzu kommen immer mehr Stromzähler mit funkendem Kommunikationsmodul. Denn die Bundesregierung treibt den verpflichtenden Einsatz der Smart-Meter voran – mittels des gerade dem Bundestag zum Beschluss vorliegenden „Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“. Das Ganze wird faktisch in den allermeisten Fällen auf vermehrten Elektro-Smog entweder durch Funk oder aber durch Powerline-Technologie (PLC, auch D-Lan genannt) hinauslaufen – wobei Letztere bedeutet, dass die betreffende Datenübertragung mittels aufmodulierter Signale ins zumeist ungeschirmte Stromnetz des gesamten Wohnbereichs läuft.
Kurz und gar nicht gut: Die immer mehr unter Strom gesetzte Gesellschaft der Zukunft – etwa auch beim Autofahren – ist zwar ein ambitioniertes, aber zugleich ein hochproblematisches Ziel gegenwärtiger Politik. Wann werden die Verantwortungsträger beginnen, hier umzudenken und umzulenken? Und wann werden die Bürgerinnen und Bürger aufwachen, ja sich hörbar gegen die Zumutung verwahren, dass all der Elektrosmog von heute und insbesondere von morgen über sie ausgebreitet wird, als wäre das baubiologisch völlig harmlos?
IBN-Kommentar
Herr Prof. Dr. Werner Thiede beschreibt sehr gut den Grundsatz der Baubiologie „Energie sparen ja, aber baubiologisch“, und hierzu gehört auch der Schutz unserer Gesundheit.
Hierzu gibt es leider keine einfachen Pauschalkonzepte, sondern es geht – wie so oft – um die Suche nach dem bestmöglichen Kompromiss im Großen wie im Kleinen unter Beachtung unseres Grundgesetzes Artikel 2(1): „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit…“.
Die Baubiologie bietet auf Basis jahrzehntelanger Erfahrung Lösungen zur Vermeidung oder zumindest bestmöglichen Reduzierung von Elektrosmog an. Wir appellieren an Politik und Wirtschaft, diese im Rahmen der Gesetzgebung und Ausführung zu nutzen!
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