Dauerbrummen durch Wärmepumpen etc.

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Die Beeinträchtigungen durch tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld, wie sie etwa von Luftwärmepumpen ausgehen, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Zu den genauen Ursachen für das erhöhte Belästigungsempfinden liegen noch wenig Erkenntnisse vor. Ein Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes soll hierzu nun Licht ins Dunkel bringen.

Immer mehr Menschen werden in ihrem schutzbedürftigen Wohnumfeld mit tieffrequenten Geräuschemissionen konfrontiert. Besonders in ruhigen Gebieten werden diese Geräusche bereits auf sehr geringem Niveau als störend wahrgenommen. Betroffene fühlen sich auch bei Einhaltung der gesetzlichen Lärmrichtwerte belästigt und beschreiben z. T. eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes. Derartige Situationen können zu langjährigen Nachbarstreitigkeiten und zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität führen.

Verursacht wird die Lärmbelastung zum einen durch die steigende Siedlungs- und Verkehrsdichte und zum anderen durch den Einsatz von immer mehr häufig dezentral eingesetzten Geräten wie z. B. Wärmepumpen, Lüftungsanlagen, Klein-Windkraftanlagen, Mini-Blockheizkraftwerke oder Rasenmähroboter. Dem steigenden Geräuschpegel steht eine Bevölkerung gegenüber, die in den letzten Jahren eine zunehmende Sensibilität gegenüber Umwelteinflüssen entwickelt hat. Speziell Lärmbelastungen werden verstärkt wahrgenommen.

Der Wahrnehmungsbereich des Menschen – die „Hörfläche“

Menschen hören Geräusche mit Tonhöhen zwischen etwa 20 Hertz (Hz) und 20.000 Hz. Tiefere Geräusche unter 20 Hz (sogenannter Infraschall) nehmen wir erst bei sehr viel höherer Lautstärke wahr, als zum Beispiel Gesang oder Sprache. Gleichzeitig kann der Mensch den Klang verschiedener tiefer Geräusche nicht genau unterscheiden, deshalb nimmt er tieffrequente Geräusche allgemein als „Brummen“ oder Vibrationen wahr.

Um brummende Anlagen zu vermeiden, sollte man sich schon frühzeitig, also am besten bereits in der Planungsphase, mit dem Thema befassen. Für die meisten Geräte besteht in der Europäischen Union eine Pflicht zur Kennzeichnung der Geräuschemissionen. So können diese bereits vor dem Kauf miteinander verglichen werden. Neben der Wahl der richtigen Geräte muss zudem die Wahl des Standorts kritisch geprüft werden. Während des Betriebs sollten sich so wenig Menschen wie möglich belästigt fühlen.

Typisches Wohngebiet, in welchem schrittweise tieffrequente Geräuschquellen installiert wurden – gekennzeichnet als graue Kreise. Die farbigen Flächen verdeutlichen die tieffrequenten Geräusche, die zur Lärmbelastung werden können.
1 Ursprünglich – 2 Bestand 2016 – 3 Prognosse 2030

Bei bereits installierten Anlagen können die örtlichen Behörden im Einzelfall Anordnungen zur Nachbesserung festlegen, z. B. bei Geräten, die nicht dem Stand der Technik entsprechen oder bei einer ungünstigen Aufstellung der Anlage. Technisch lassen sich jedoch die tieffrequenten Geräusche nachträglich nur noch aufwändig und sehr kostenintensiv mindern, etwa durch einen anderen Standort oder komplizierte Einhausungen der kompletten Anlage. Maßnahmen wie Schallschutzfenster helfen gegen „normalen“ Lärm, sind bei tieffrequentem Brummen aber meist nutzlos.

Welche technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen es gibt und welche weiteren Handlungsoptionen bestehen, untersucht derzeit das Umweltbundesamt im Forschungsprojekt “Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung”. Zwischenergebnisse des laufenden Projektes wurden in einem Leitfaden zusammengestellt: Ein erster Ansatz, um ein Bewusstsein für die wachsende Problematik zu schaffen und Konfliktlösungen aufzuzeigen.

Leitfaden für die Praxis:
Kostenloser Download beim Umweltbundesamt: “Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld

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10 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Frey, immer auf der Suche nach Hilfe gegen unsere Belastung im Haus seit dem Aufbau der Luftwärmepumpe unseres Nachbarn, habe ich ihren Artikel entdeckt. Meine Familie und ich müssen seit 2021 in unserem Wohnhaus ein Dauerbrummen und die damit verbundenen körperlichen Vibrationen ertragen, weil wir weder von unserem zuständigen Umweltamt, der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft keinerlei Unterstützung oder Hilfe bekommen. Die Nachbarn haben die Luftwärmepumpe mit dem Schallaustritt unmittelbar in ca. 7 Meter entfernt auf uns ausgerichtet, weil es für ihre Bedürfnisse der beste Platz war. Allein dieser Aspekt sollte schon strafbar sein. Es wurde inzwischen ein Geräteschuppen zwischen die Luftwärmepumpe und uns erbaut. Aber auch das brachte nicht den gewünschten Erfolg. Wir sind diesem Zustand bisher weiterhin ungeschützt ausgeliefert und müssen es ertragen. Für uns eine tagtägliche moderne Foltermethode. Denn wie sie es in dem Artikel schon beschreiben hat es körperliche und gesundheitliche Auswirkungen. Schlafentzug, körperliche Schmerzen, Ohrdruck um hier nur einiges zu nennen begleiten uns seit 2021. Aber niemand ist verantwortlich für betroffene in einer solchen Situation. Für uns unglaublich, daß Menschen in unserer modernen Zeit solche Effekte bzw. Auswirkungen von technischen Anlagen hinnehmen müssen, weil keiner die Verantwortung hierfür übernimmt. In unserem Fall ist die TA Lärm eingehalten. Daher ist für das zuständige Umweltamt die Sache geklärt. Wir haben dennoch einen Sachverständigen Schallgutachter privat beauftragt. Dieser stellte tiefe Frequenzen und Infraschall fest. Im Gegensatz zu dem Mitarbeiter der Umweltbehörde nahm der Gutachter die Geräusche deutlich wahr. Inzwischen haben wir die Angelegenheit eingeklagt. Ob wir damit Erfolg haben wissen wir noch nicht. Immer in der Hoffnung, dass dieser unglaubliche Zustand ein Ende haben muss.
    Mit freundlichen Grüßen
    Familie Sänger

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    • Bitte beachten Sie unsere heutige Antwort an Manuela Ehrensberger.
      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
      Ihr IBN

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  2. Wir bewohnen ein 2004 gebautes Reiheneckhaus in einem allgemeinen Wohngebiet. Das Reihenmittelhaus neben uns wurde über ein Jahr kernsaniert und mit eine Luftwärmepumpe der Marke Brötje ( Neo 8) versehen. Seitdem brummt und surrt es 24 Stunden rund um die Uhr in unserem Heim. Wir schlafen schlecht und finden keine Ruhe mehr in unserem Zuhause.
    Nein, laut im üblich gebrauchten Sinn ist es nicht, aber man hört es und es nervt, da es nie weg ist. Wer kennt das Geräusch eines Kühlschranks im Hotelzimmer, den man dann einfach aussteckt. Wer kennt das Gesurre einer Stechmücke nachts und die Erleichterung wenn es aufhört. Eigentlich bin ich nur noch fassungslos, dass unsere Regierung so etwas zulässt. Die TA Norm wird den Betroffenen nicht gerecht und ich kann / darf die Luftwärmepumpe meines Nachbarn nicht ausstecken.

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    • Ihr Leid teilen Sie mittlerweile mit vielen tausend Betroffenen.
      Vielleicht können Sie Ihre Nachbarn bitten, zumindest nachts die Wärmepumpe (z.B. via Zeitschaltuhr) abzuschalten, zumal nachts die Außentemperaturen am niedrigsten sind und deshalb der Wirkungsgrad der Wärmepumpen am geringsten ist.
      Vielleicht finden Sie auf der “Plattform für Betroffene” Hilfe: https://laerm-luftwaermepumpen.de/
      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
      Ihr IBN

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  3. Wir wohnen im betreuten Wohnen zur Miete und fühlen uns durch eine Lüftungsanlage auch nachts sehr belästigt. Wie soll man hier vorgehen, um glaubwürdig zu sein??

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    • Leider sind die rechtlichen Möglichkeiten (u.a. Vorgaben der TA Lärm = Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) rund um Schallemissionen beschränkt und man kann gegen die Betreiber einer Schallquelle (hier Lüftungsanlage) nur vorgehen, wenn Grenzwerte überschritten werden, was bei Lüftungsanlagen häufig nicht der Fall ist. Um die Überschreitung von Grenzwerten nachzuweisen, muss man i.d.R. Schallmessungen durchführen und ein Gutachten erstellen lassen und auf dieser Basis ggf. den Klageweg beschreiten. Aufgrund dieser schwierigen Situation raten wir dazu, mit dem Betreiber der Lüftungsanlage eine einvernehmliche Lösung zu finden und folgendes zu klären:

      Kann die Drehzahl der Lüftungsanlage (zeitweise) reduziert werden?
      Können die Laufzeiten der Lüftungsanlagen geändert werden (z.B. kein Betrieb zwischen 22:00 und 6:00 Uhr)?
      Ist die Lüftungsanlage schallentkoppelt installiert?
      Kann/muss die Position der Lüftungsanlage geändert werden (≥ 1 m Abstand zu einer Wand / größerer Abstand zu Ihrer Wohnung und v.a. zu Ihrem Schlafraum?)
      Können sekundäre Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden – z.B. Lüftungsanlagen einhausen und/oder Mauer zwischen Lüftungsanlage und Ihren Räumen)
      Gegebenenfalls sollten Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg

      Ihr IBN-Team

      Antworten
  4. Wir bewohnen ein Reiheneckhaus Baujahr 2004. Das neben uns stehende Reihenmittelhaus wurde über ein Jahr aufwendig energetisch saniert. Zum krönenden Abschluss wurde eine Luftwärmepumpe (Splitbauweise) von Brötje installiert mit exakt 3m Abstand zur Grundstücksfläche. Seitdem hören wir 24 Std rund um die Uhr Wummern, Brummen, Surren im ganzen Haus, auch wenn bei uns alle Geräte nebst Heizung ausgeschaltet sind, allerdings auch wenn sich die Ventilatorschraube der Außeneinheit sich nicht dreht. Die Schallisolierung des Nachbarhauses wurde wohl auf unsere Kosten nicht ausreichend mit saniert. Ich denke auch, dass die Rechtsprechung mit Bezug auf TA Lärm den Betroffenen nicht gerecht wird. Die Lebensqualität leidet erheblich. 24 Stunden geräuschloses Licht ist als Foltermethode bekannt, 24 Std. Dauergewummere leider noch nicht! In der Medizin wirken Medikamente nach Dosierung, Dauer der Anwendung, Zusammensetzung. Geräusche wirken auch auf den menschlichen Körper, auch wenn sie unter 35 db liegen. Dass wir das Nachbarhaus mit unseren Steuergeldern mitsubventioniert haben, ist eine Ironie. Die Hoffnung, dass die Technik voranschreitet, wollen wir nicht aufgeben. Etwas verblüfft waren wir, wie viele Betroffene es doch gibt. Erst wenn man selbst dazu gehört, beschäftigt man sich damit.

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  5. Guten Tag

    wir werden schon seit 2017 von einer zentraler Lüftungsanlage des Nachbarhauses gefoltert, die über Schwabenhaus beim Nachbarn eingebaut wurde. Wir mußten deswegen Klage erheben und es war auch nach zwei Jahren dann endlich ein Gutachter vor Ort. An diesem besagten Tag war auch der Montage-Bauleiter extra über hunderte von Km gefahren, was wir schon für sonderbar hielten. Natürlich war er an diesem Tag 2 Stunden voher vor Ort. Seltsamer weise war von dieser Lüftungsanlage während des Gutachtens nichts zu hören. Da ich ja nicht dumm bin schaute ich mir mal über das Internet die Beschreibung dieser Anlage an und siehe da, ich mußte feststellen, dass man dieses Gerät in der Drehzahl verstellen kann. Werksmäßig sind zehn voreingestellte Drehzahlen abgespeichert, welche man dem 3-stufigem Schalter wahlweise zuordnen kann! Ich sage jetzt mal einfach so, dass dieser Bauleiter bestimmt nicht hunderte von Km fährt um den Schalter in den drei einzelnen Stufen dem Gutachter vorzuführen oder zu erklären. Somit haben wir nun leider die A….karte und sind weiterhin beweispflichtig!

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  6. Unser Nachbar hat einen Pool mit 24 Stunden laufender Pumpe direkt am Zaun zu unserem Grundstück aufgebaut, weit weg von seinem eigenen Haus und seinem Schlafzimmer. Bei uns liegen die Messwerte um die 30 dB(A) auf der Terrasse – mal mehr mal weniger. Auf der Rasenfläche ist es deutlich lauter. Der Nachbar verweist auf die gesetzlichen Regelungen. Das Geräusch ist für uns sehr belastend und wir können den Garten nicht mehr zur Erholung nutzen. Auch wir hoffen, dass die Gesetze hier angepasst werden.

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  7. Ich wohne in einem Reihenmittelhaus, der Nachbar betreibt auf dem Grundstück mit Sondernutzungsrecht rechtswidrig einen Koiteich mit technischem Gerät (Pumpen,Filter usw.), d .h. technisches Gerät, das für den Betrieb neben anderem Gerät notwendig ist. Was sind die Auswirkungen? Die technische Anlage ist 24 Stunden in Betrieb und insbesondere nachts sind die Pumpen auf Volllast. Die Messungen ergaben bis 31,5 db/A. Eine einvernehmliche Regelung mit dem Nachbarn ist nicht möglich. Diese tieffrequenten Geräusche sind so belastend, dass es zu Herzrasen, Schlafentzug und allen Folgewirkungen gekommen ist. Es ist vollkommen unverständlich, warum hier eine gesetzliche Vorgabe bzw. behördliche Abnahme nicht zwingend vorgegeben wird und man hier durch Dritte unzumutbar beeinträchtigt wird in seinem Nutzungs- und Wohnrecht.

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Quellenangaben und/oder Fußnoten:

Grafik: Leitfaden “Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld”
Skizzen 1–3: Umweltbundesamt

Autor
Josef Frey

Josef

Frey

Dipl.-Ing. für Innenarchitektur, Baubiologe und Mitarbeiter im IBN

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