Dauerbrummen durch Wärmepumpen etc.
Immer mehr Menschen werden in ihrem schutzbedürftigen Wohnumfeld mit tieffrequenten Geräuschemissionen konfrontiert. Besonders in ruhigen Gebieten werden diese Geräusche bereits auf sehr geringem Niveau als störend wahrgenommen. Betroffene fühlen sich auch bei Einhaltung der gesetzlichen Lärmrichtwerte belästigt und beschreiben z. T. eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes. Derartige Situationen können zu langjährigen Nachbarstreitigkeiten und zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität führen.
Verursacht wird die Lärmbelastung zum einen durch die steigende Siedlungs- und Verkehrsdichte und zum anderen durch den Einsatz von immer mehr häufig dezentral eingesetzten Geräten wie z. B. Wärmepumpen, Lüftungsanlagen, Klein-Windkraftanlagen, Mini-Blockheizkraftwerke oder Rasenmähroboter. Dem steigenden Geräuschpegel steht eine Bevölkerung gegenüber, die in den letzten Jahren eine zunehmende Sensibilität gegenüber Umwelteinflüssen entwickelt hat. Speziell Lärmbelastungen werden verstärkt wahrgenommen.
Menschen hören Geräusche mit Tonhöhen zwischen etwa 20 Hertz (Hz) und 20.000 Hz. Tiefere Geräusche unter 20 Hz (sogenannter Infraschall) nehmen wir erst bei sehr viel höherer Lautstärke wahr, als zum Beispiel Gesang oder Sprache. Gleichzeitig kann der Mensch den Klang verschiedener tiefer Geräusche nicht genau unterscheiden, deshalb nimmt er tieffrequente Geräusche allgemein als „Brummen“ oder Vibrationen wahr.
Um brummende Anlagen zu vermeiden, sollte man sich schon frühzeitig, also am besten bereits in der Planungsphase, mit dem Thema befassen. Für die meisten Geräte besteht in der Europäischen Union eine Pflicht zur Kennzeichnung der Geräuschemissionen. So können diese bereits vor dem Kauf miteinander verglichen werden. Neben der Wahl der richtigen Geräte muss zudem die Wahl des Standorts kritisch geprüft werden. Während des Betriebs sollten sich so wenig Menschen wie möglich belästigt fühlen.
Typisches Wohngebiet, in welchem schrittweise tieffrequente Geräuschquellen installiert wurden – gekennzeichnet als graue Kreise. Die farbigen Flächen verdeutlichen die tieffrequenten Geräusche, die zur Lärmbelastung werden können.
1 Ursprünglich – 2 Bestand 2016 – 3 Prognosse 2030
Bei bereits installierten Anlagen können die örtlichen Behörden im Einzelfall Anordnungen zur Nachbesserung festlegen, z. B. bei Geräten, die nicht dem Stand der Technik entsprechen oder bei einer ungünstigen Aufstellung der Anlage. Technisch lassen sich jedoch die tieffrequenten Geräusche nachträglich nur noch aufwändig und sehr kostenintensiv mindern, etwa durch einen anderen Standort oder komplizierte Einhausungen der kompletten Anlage. Maßnahmen wie Schallschutzfenster helfen gegen „normalen“ Lärm, sind bei tieffrequentem Brummen aber meist nutzlos.
Welche technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen es gibt und welche weiteren Handlungsoptionen bestehen, untersucht derzeit das Umweltbundesamt im Forschungsprojekt “Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung”. Zwischenergebnisse des laufenden Projektes wurden in einem Leitfaden zusammengestellt: Ein erster Ansatz, um ein Bewusstsein für die wachsende Problematik zu schaffen und Konfliktlösungen aufzuzeigen.
Leitfaden für die Praxis:
Kostenloser Download beim Umweltbundesamt: “Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld“
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Über die Baubiologie
Die Baubiologie beschäftigt sich mit der Beziehung zwischen Menschen und ihrer gebauten Umwelt. Wie wirken sich Gebäude, Baustoffe und Architektur auf Mensch und Natur aus? Dabei werden ganzheitlich gesundheitliche, nachhaltige und gestalterische Aspekte betrachtet.
25 Leitlinien
Für einen schnellen, aufschlussreichen Überblick haben wir in 25 Leitlinien der Baubiologie die wichtigsten Parameter herausgearbeitet, sortiert und zusammengefasst. In 15 Sprachen, als PDF oder als Plakat erhältlich.
Zum Thema Schallemissionen durch Wärmepumpen erhalten wir ungewöhnlich viele Kommentare. Leider können wir hierzu i.d.R. nur informieren und/oder messen, aber auf Basis der aktuellen Gesetzeslage aber nicht konkret helfen.
Wir möchten deshalb alle Betroffene bitten, ihren Fall lokalen Politiker*innen wie Bürgermeister*innen und/oder Abgeordneten zu schildern verbunden mit der Aufforderung, auf gesetzlichem Wege für Abhilfe zu sorgen.
Ergänzend kann es sinnvoll sich, sich an das Umweltbundesamt zu wenden: buergerservice@uba.de
Viel Erfolg, Ihr IBN
Hallo, unser Nachbar hat die die Wärmepumpe an der Garagenwand auf der Grundstücksgrenze montiert. Sie läuft nahezu ohne Unterbrechung durch. Tagsüber und nachts. Sogar diesen Sommer lief das Gerät aufgrund der etwas kühleren Temperaturen regelmäßig. Zudem wird lt. Aussage des Nachbarn auch die Warmwasserbereitung über die Wärmepumpe durchgeführt. Einen Warmwasserspeicher gibt es nicht. D.h. sobald warmes Wasser benötigt wird, startet auch die Wärmepumpe. Das Gerät erzeugt die verschiedensten Töne von laut pfeifend bis dunkel dumpf brummend. Vermutlich trägt auch die Wandmontage zur Ausbreitung des Schalls bei. Der dunkle Brummton ist in unserem gesamten Haus trotz geschlossener Fenster gut hörbar. An eine erholsame Nachtruhe ist nicht mehr zu denken. Hinzu kommt, dass der Nachbar diesen Sommer zusätzlich noch ein Klimagerät unter dem Dachüberstand (in ca 2m Höhe) auf der 3m-Grenze montiert hat. Mit diesem Gerät kann sowohl gekühlt als auch geheizt werden. Gelegentlich laufen auch beide Geräte gemeinsam.Der Nachbar zeigt sich ignorant. Dabei würde eine freistehende Montage der Geräte bzw.Einhausung vermutlich schon Abhilfe schaffen…Wir wohnen in NRW, Grenzabstände für die Geräte wurden leider komplett aufgehoben. Messungen unsererseits mit einem ausgeliehenen Schalldruckmessgerät deuten daraufhin, dass der „Lärm“ der Anlage im Normbereich liegt. Die Brummtöne bzw.der tieffrequente Schall, welcher nachweislich von Menschen als besonders störend empfunden wird, wird jedoch in der TA Lärm nicht geregelt… Viele Grüße C.Krämer
Da Wärmepumpen gefördert werden und von der Regierung gewünscht sind haben wir selbst eine. mich nervt sie nachts und sonst hört sie keiner. Uns würde erzählt dass die flügel geformt sind wie solche von Eulen… Sie wäre besonders leise etc. Nun die Frage wie kann man sie so einstellen dass sie nachts nicht so stört bzw. nicht einfach immer durchläuft??? Jetzt im Winter wird’s ja schlimmer und schlimmer aufgrund der Temperaturen. Und nein, wir können aus Kostengründen nicht einfach das Heizsystem wechseln bis wir eins gefunden haben, dass ich nicht nachts wahr nehme. Außer mir fühlt sich keiner belästigt. Wir wohnen in einem sehr ruhigen Wohngebiet. Windkraftanlagen mit Schallemmissionen der Nähe folgen…
Die Laufzeiten von Wärmepumpen lassen sich i.d.R. über eine integrierte Zeitschaltuhr steuern. Es wäre sogar wirtschaftlicher und ökologischer, sie nachts (z.B. von 22:00 – 06:00 Uhr) nicht laufen zu lassen, weil es nachts i.d.R. am kältesten ist und sie damit am ineffektivsten laufen. Sollte Ihre Wärmepumpe über keine integrierte Zeitschaltuhr verfügen, kann man eine externe zwischenschalten. Das Ganze sollten Sie mit Ihrem Installateur abstimmen, z.B. auch, ob die dann verbleibende Zeit ausreicht, um das Wasser in Ihren Pufferspeicher zu erwärmen.
Hallo, wir leiden seit 9 Monaten, unser Nachbar hat 2 Meter von der Grundstücksgrenze ein Alfa Inotec Luftwärmepumpe (LWP) für ein 4-Familienhaus aufgestellt. Keine Behörde ist bereit, uns zu Helfen. Keine Nacht können wir schlafen!
Ab jetzt kann jeder LWP aufstellen, wo er will.
Es ist willkürlich! Wo bleibt eigentlich der Gesundheitschutz!
BG Jürgen Meissner
Hallo Herr Meissner,
bzgl. Grundstücksabstand und Lautstärke sind einige Regeln einzuhalten, siehe z.B. hier. Falls diese verletzt werden und Ihr Nachbar sich nicht kooperativ verhält bzw. Ihre Behörde nicht hilft, können Sie die Einhaltung dieser Regeln auf juristischem Wege durchsetzen. Vielleicht wäre es eine Lösung, wenn sich der Nachbar bereit erklärt, die Luftwärmepumpe z.B. via Zeitschaltuhr nachts von etwa 22:00 bis 6:00 Uhr abzuschalten!? In dieser Zeit ist es i.d.R. sowieso am kältesten und somit laufen die LWP am ineffektivesten.
Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, es sind genau gesagt 3 Mehrfamilienhäuser, die aneinander gebaut sind. Seid Jahren höre ich gegen Morgen einen Vibrationston, laut der Hausverwaltung kommt dieser von der Heizungspumpe im Nachbarbarhaus, die auch unser Haus mit versorgt. Da könne man nichts machen. O.K. jedenfalls war schlafen bis 5 Uhr möglich. Nun höre ich zusätzlich seit Tagen einer Dauer-Brummgeräusch. Schlafen so unmöglich. Der Brummton unterbricht nie. Mein Nachbar meint er würde nichts hören, obwohl ich den Ton auch im Treppenhaus wahrnehme. Ohrstöpsel helfen gar nicht, die filtern nur laute Geräusche, aber nicht dieses niederschwelligen Dauerbrummen.
Es ist nicht davon auszugehen, dass hier nach der Ursache geforscht wird. Gibt es einen Möglichkeit, den Ton wenigstens in den eigenen 4 Wänden einzudämmen oder irgendeine Maßnahme, die ich für mich selber treffen könnte?
Mit freundlichen Grüßen
Falls es sich um Infraschall handelt, gibt es leider keine Möglichkeit, diesen einzudämmen, weil er “seinen Weg” über Erde und Bausubstanz findet. Entscheidend ist also, den Brummton zu finden und zu vermeiden. Einige Sachverständige findet man im IHK-Sachverständigenverzeichnis: https://svv.ihk.de/svw-suche/4931566/suche-extern?suchbegriffe=schallmessung
Einige Betroffene hatten durch diese Maßnahme zumindest am Bett Erfolge:
1. Sogenannte “Vibrationsdämpfer” unter die Bettfüße stellen
2. Oder “Vibrationsdämpfer” selbst herstellen, z.B. auf diese Weise: Bettfüße etwa halbkreisförmig aushöhlen, um dort Tennisbälle zur Hälfte reinzustecken. Dazu muss der Querschnitt der Bettfüße groß genug sein (Querschnitt ca. 10×10 cm). Falls dem nicht so ist, einen entsprechenden Holzklotz mit diesem Querschnitt samt halbkreisförmiger Aushöhlung unten an die Bettfüße schrauben. Durch die Aushöhlung sind die Tennisbälle gehalten und können nicht wegrollen.
Guten Abend,
ein Nachbar hat seit ein paar Tagen m Ende seines geschäftlich genutzten Grundstückes auf dem Parkplatz eine Wärmepumpe. Seitdem ist nachts die stark befahrene Straße deutlich weniger zu hören. Leider wird die Stille durch die Wärmepumpe nun zusätzlich durchbrochen. Ein stetiges Dauerbrummen in die Nacht hinein, wenn es sonst mal endlich durch den reduzierten Verkehr ruhig war. Sehr schade und jetzt schon stört es gewaltig. Der Abstand ist über 10 Meter, aber es hallt rüber.
Viele Grüße, M. Ve. aus Dortmund
Beste Grüße
Sehr geehrter Herr Frey, immer auf der Suche nach Hilfe gegen unsere Belastung im Haus seit dem Aufbau der Luftwärmepumpe unseres Nachbarn, habe ich ihren Artikel entdeckt. Meine Familie und ich müssen seit 2021 in unserem Wohnhaus ein Dauerbrummen und die damit verbundenen körperlichen Vibrationen ertragen, weil wir weder von unserem zuständigen Umweltamt, der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft keinerlei Unterstützung oder Hilfe bekommen. Die Nachbarn haben die Luftwärmepumpe mit dem Schallaustritt unmittelbar in ca. 7 Meter entfernt auf uns ausgerichtet, weil es für ihre Bedürfnisse der beste Platz war. Allein dieser Aspekt sollte schon strafbar sein. Es wurde inzwischen ein Geräteschuppen zwischen die Luftwärmepumpe und uns erbaut. Aber auch das brachte nicht den gewünschten Erfolg. Wir sind diesem Zustand bisher weiterhin ungeschützt ausgeliefert und müssen es ertragen. Für uns eine tagtägliche moderne Foltermethode. Denn wie sie es in dem Artikel schon beschreiben hat es körperliche und gesundheitliche Auswirkungen. Schlafentzug, körperliche Schmerzen, Ohrdruck um hier nur einiges zu nennen begleiten uns seit 2021. Aber niemand ist verantwortlich für betroffene in einer solchen Situation. Für uns unglaublich, daß Menschen in unserer modernen Zeit solche Effekte bzw. Auswirkungen von technischen Anlagen hinnehmen müssen, weil keiner die Verantwortung hierfür übernimmt. In unserem Fall ist die TA Lärm eingehalten. Daher ist für das zuständige Umweltamt die Sache geklärt. Wir haben dennoch einen Sachverständigen Schallgutachter privat beauftragt. Dieser stellte tiefe Frequenzen und Infraschall fest. Im Gegensatz zu dem Mitarbeiter der Umweltbehörde nahm der Gutachter die Geräusche deutlich wahr. Inzwischen haben wir die Angelegenheit eingeklagt. Ob wir damit Erfolg haben wissen wir noch nicht. Immer in der Hoffnung, dass dieser unglaubliche Zustand ein Ende haben muss.
Mit freundlichen Grüßen
Familie Sänger
Bitte beachten Sie unsere heutige Antwort an Manuela Ehrensberger.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Ihr IBN
Wir bewohnen ein 2004 gebautes Reiheneckhaus in einem allgemeinen Wohngebiet. Das Reihenmittelhaus neben uns wurde über ein Jahr kernsaniert und mit eine Luftwärmepumpe der Marke Brötje ( Neo 8) versehen. Seitdem brummt und surrt es 24 Stunden rund um die Uhr in unserem Heim. Wir schlafen schlecht und finden keine Ruhe mehr in unserem Zuhause.
Nein, laut im üblich gebrauchten Sinn ist es nicht, aber man hört es und es nervt, da es nie weg ist. Wer kennt das Geräusch eines Kühlschranks im Hotelzimmer, den man dann einfach aussteckt. Wer kennt das Gesurre einer Stechmücke nachts und die Erleichterung wenn es aufhört. Eigentlich bin ich nur noch fassungslos, dass unsere Regierung so etwas zulässt. Die TA Norm wird den Betroffenen nicht gerecht und ich kann / darf die Luftwärmepumpe meines Nachbarn nicht ausstecken.
Ihr Leid teilen Sie mittlerweile mit vielen tausend Betroffenen.
Vielleicht können Sie Ihre Nachbarn bitten, zumindest nachts die Wärmepumpe (z.B. via Zeitschaltuhr) abzuschalten, zumal nachts die Außentemperaturen am niedrigsten sind und deshalb der Wirkungsgrad der Wärmepumpen am geringsten ist.
Vielleicht finden Sie auf der “Plattform für Betroffene” Hilfe: https://laerm-luftwaermepumpen.de/
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Ihr IBN
Wir wohnen im betreuten Wohnen zur Miete und fühlen uns durch eine Lüftungsanlage auch nachts sehr belästigt. Wie soll man hier vorgehen, um glaubwürdig zu sein??
Leider sind die rechtlichen Möglichkeiten (u.a. Vorgaben der TA Lärm = Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) rund um Schallemissionen beschränkt und man kann gegen die Betreiber einer Schallquelle (hier Lüftungsanlage) nur vorgehen, wenn Grenzwerte überschritten werden, was bei Lüftungsanlagen häufig nicht der Fall ist. Um die Überschreitung von Grenzwerten nachzuweisen, muss man i.d.R. Schallmessungen durchführen und ein Gutachten erstellen lassen und auf dieser Basis ggf. den Klageweg beschreiten. Aufgrund dieser schwierigen Situation raten wir dazu, mit dem Betreiber der Lüftungsanlage eine einvernehmliche Lösung zu finden und folgendes zu klären:
Kann die Drehzahl der Lüftungsanlage (zeitweise) reduziert werden?
Können die Laufzeiten der Lüftungsanlagen geändert werden (z.B. kein Betrieb zwischen 22:00 und 6:00 Uhr)?
Ist die Lüftungsanlage schallentkoppelt installiert?
Kann/muss die Position der Lüftungsanlage geändert werden (≥ 1 m Abstand zu einer Wand / größerer Abstand zu Ihrer Wohnung und v.a. zu Ihrem Schlafraum?)
Können sekundäre Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden – z.B. Lüftungsanlagen einhausen und/oder Mauer zwischen Lüftungsanlage und Ihren Räumen)
Gegebenenfalls sollten Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg
Ihr IBN-Team
Wir bewohnen ein Reiheneckhaus Baujahr 2004. Das neben uns stehende Reihenmittelhaus wurde über ein Jahr aufwendig energetisch saniert. Zum krönenden Abschluss wurde eine Luftwärmepumpe (Splitbauweise) von Brötje installiert mit exakt 3m Abstand zur Grundstücksfläche. Seitdem hören wir 24 Std rund um die Uhr Wummern, Brummen, Surren im ganzen Haus, auch wenn bei uns alle Geräte nebst Heizung ausgeschaltet sind, allerdings auch wenn sich die Ventilatorschraube der Außeneinheit sich nicht dreht. Die Schallisolierung des Nachbarhauses wurde wohl auf unsere Kosten nicht ausreichend mit saniert. Ich denke auch, dass die Rechtsprechung mit Bezug auf TA Lärm den Betroffenen nicht gerecht wird. Die Lebensqualität leidet erheblich. 24 Stunden geräuschloses Licht ist als Foltermethode bekannt, 24 Std. Dauergewummere leider noch nicht! In der Medizin wirken Medikamente nach Dosierung, Dauer der Anwendung, Zusammensetzung. Geräusche wirken auch auf den menschlichen Körper, auch wenn sie unter 35 db liegen. Dass wir das Nachbarhaus mit unseren Steuergeldern mitsubventioniert haben, ist eine Ironie. Die Hoffnung, dass die Technik voranschreitet, wollen wir nicht aufgeben. Etwas verblüfft waren wir, wie viele Betroffene es doch gibt. Erst wenn man selbst dazu gehört, beschäftigt man sich damit.
Guten Tag
wir werden schon seit 2017 von einer zentraler Lüftungsanlage des Nachbarhauses gefoltert, die über Schwabenhaus beim Nachbarn eingebaut wurde. Wir mußten deswegen Klage erheben und es war auch nach zwei Jahren dann endlich ein Gutachter vor Ort. An diesem besagten Tag war auch der Montage-Bauleiter extra über hunderte von Km gefahren, was wir schon für sonderbar hielten. Natürlich war er an diesem Tag 2 Stunden voher vor Ort. Seltsamer weise war von dieser Lüftungsanlage während des Gutachtens nichts zu hören. Da ich ja nicht dumm bin schaute ich mir mal über das Internet die Beschreibung dieser Anlage an und siehe da, ich mußte feststellen, dass man dieses Gerät in der Drehzahl verstellen kann. Werksmäßig sind zehn voreingestellte Drehzahlen abgespeichert, welche man dem 3-stufigem Schalter wahlweise zuordnen kann! Ich sage jetzt mal einfach so, dass dieser Bauleiter bestimmt nicht hunderte von Km fährt um den Schalter in den drei einzelnen Stufen dem Gutachter vorzuführen oder zu erklären. Somit haben wir nun leider die A….karte und sind weiterhin beweispflichtig!
Unser Nachbar hat einen Pool mit 24 Stunden laufender Pumpe direkt am Zaun zu unserem Grundstück aufgebaut, weit weg von seinem eigenen Haus und seinem Schlafzimmer. Bei uns liegen die Messwerte um die 30 dB(A) auf der Terrasse – mal mehr mal weniger. Auf der Rasenfläche ist es deutlich lauter. Der Nachbar verweist auf die gesetzlichen Regelungen. Das Geräusch ist für uns sehr belastend und wir können den Garten nicht mehr zur Erholung nutzen. Auch wir hoffen, dass die Gesetze hier angepasst werden.
Ich wohne in einem Reihenmittelhaus, der Nachbar betreibt auf dem Grundstück mit Sondernutzungsrecht rechtswidrig einen Koiteich mit technischem Gerät (Pumpen,Filter usw.), d .h. technisches Gerät, das für den Betrieb neben anderem Gerät notwendig ist. Was sind die Auswirkungen? Die technische Anlage ist 24 Stunden in Betrieb und insbesondere nachts sind die Pumpen auf Volllast. Die Messungen ergaben bis 31,5 db/A. Eine einvernehmliche Regelung mit dem Nachbarn ist nicht möglich. Diese tieffrequenten Geräusche sind so belastend, dass es zu Herzrasen, Schlafentzug und allen Folgewirkungen gekommen ist. Es ist vollkommen unverständlich, warum hier eine gesetzliche Vorgabe bzw. behördliche Abnahme nicht zwingend vorgegeben wird und man hier durch Dritte unzumutbar beeinträchtigt wird in seinem Nutzungs- und Wohnrecht.