Wasserschäden in Gebäuden sanieren – Teil 2

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In Teil 1 ging es um die Ursachen für Wasserschäden in Gebäuden, langsam verlaufende Schadenverläufe v.a. bei unbemerkten, weil nicht sichtbaren Schäden, um feuchte Trittschalldämmung sowie um Gerüche. In diesem Teil 2 geht es u.a. darum, was man als Betroffene/r tun sollte, warum man fachliche Hilfe braucht und um den richtigen Umgang mit Versicherungen.

Einschätzung Schadensausmaß

Die Vor-Ort-Einschätzung des Schadensausmaßes führt ein guter Sachverständiger nach den UBA-Kriterien durch, denn diese sind allgemein anerkannter Stand der Technik.

Die oft von Versicherern und Sanierungsfirmen vorgeschlagenen Trocknungsmaßnahmen alleine sind nach Ansicht vieler unabhängiger Sachverständiger in den allermeisten Fällen nicht ausreichend, um Feuchteschäden und vor allem ihre Folgen sach- und fachgerecht zu beseitigen.

Zum einen ist die Trocknungsfähigkeit der Materialien völlig unterschiedlich – Rohrdämmschalen und Kabelkanäle in Estrichen etwa lassen sich so gut wie gar nicht trocknen. Zum anderen bleibt bei einer bloßen Trocknung die Biomasse der Pilze und Bakterien erhalten, was zusätzlich zu den Geruchsbelästigungen negative gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Partikel der Keime (Sporen, Myzelbruchstücke) und Stoffwechselgase (sogenannte MVOC = mikrobielle flüchtige organische Verbindungen) gelangen in die Raumluft und können Atemwegsprobleme, allergische Reaktionen und Immunsystemreaktionen bis hin zu rheumatoiden Symptomen verursachen. Mögliche Korrosionsschäden an Rohrleitungen unterhalb des Estrichs müssen zudem bei einer bloßen Trocknung sicher ausgeschlossen werden können, sonst drohen künftige Schäden. Von all dem ahnen Endkunden bzw. Versicherungsnehmer jedoch in der Regel nichts.

1 Wasserschaden mit Abhebungen des Parketts vom Estrich. Zusätzlich ist ein Schadstoffproblem vorhanden mit PAK-haltigem Parkettkleber und Krebs erregenden Mineralfaserdämmplatten unter dem Estrich. Deshalb müssen bei der Sanierung weitergehende Schutzmaßnahmen ergriffen werden
2 Unterseite einer Estrichdämmplatte mit massivem Schimmelbewuchs
3 Freimessung mit Partikelsammler nach einer umfassenden Sanierung

Rundum-Sorglos?

Die versicherten Endverbraucher als Laien auf dem Gebiet der Wasserschadenssanierung nehmen jedenfalls gerne die vermeintlichen Rundum-Sorglos-Dienste der Versicherungen an, die immer gleich ablaufen:

Versicherungen schicken meist nach der Schadensmeldung einen Leckorter, der sucht die Undichtigkeit, macht einen Sanierungsvorschlag (jedoch meist ohne eine umfassende Untersuchung aller Umstände), dann kommt der Regulierer gleich mit einer Trocknungsfirma im Schlepptau und beide versprechen, den Schaden innerhalb von 2 – 3 Wochen getrocknet und beseitigt zu haben. Wer fühlt sich da nicht gut behandelt?

Alle weitergehenden Schadensmöglichkeiten und geltende Schutzregelungen für die Nutzer während einer Sanierung, die bei sachgemäßen Maßnahmen allesamt zu beachten sind, werden allerdings weder erwähnt noch durchgeführt. Wer sich nicht auskennt, muss eben den Aussagen vermeintlicher Experten glauben, hat dann aber auch den persönlichen Gesundheitsschaden, weil entweder unter dem Estrich noch Schimmel und Bakterien verbleiben, oder evtl. sogar in rauen Mengen Keimpartikel durch unsachgemäße Trocknungsmaßnahmen im ganzen Haus umhergeblasen wurden. Solche Szenarien sind leider gar nicht so selten. Immer ist es also sinnvoll und vernünftig, sich für den Umgang mit Versicherungen zu wappnen.

Umgang mit Versicherungen

Von den Versicherungsregulierern und den von diesen empfohlenen Trocknungsfirmen werden die Betroffenen meist nicht über Folgeschäden von Feuchte aufgeklärt. Die einen tun es nicht, weil sie sonst wohl ihr Geschäftsmodell gefährden würden, denn die grundlegende Sanierung eines Wasserschadens ist in der Regel deutlich aufwändiger und teurer als bloße Trocknungsmaßnahmen. Die anderen klären nicht auf, weil sie es nicht wissen oder nicht wissen wollen.

Immer ist es also sinnvoll und vernünftig, mindestens eine Zweitmeinung eines unabhängigen Sachverständigen einzuholen. Sehr gute Dienste leisten dabei Baubiologen als Schimmelsachverständige, die nur ihren Auftraggebern verpflichtet sind und diese gegenüber Versicherungen und oberflächlich arbeitenden Sanierungsfirmen unterstützen mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts nach dem UBA Leitfaden, der VDS 3151 und den Berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.

Sinnvoll sind dabei

  • sachkundige Bestimmung des gesamten Schadensausmaßes
  • Erstellen eines umfassenden Sanierungskonzeptes
  • fachkundige Sanierungsbegleitung zur Vermeidung mangelhafter Arbeiten
  • eine abschließende Feinreinigung aller Gegenstände und Oberflächen im Sanierungsbereich nach Entfernung aller geschädigter bzw. verkeimter Materialien
  • Überprüfung des Erfolgs der Maßnahmen mit einer sogenannten Freimessung.

Dafür entstehen Kosten von ca. 500 – 800 €. Alle weiteren Kosten für den Sachverständigen übernehmen i.d.R. die Versicherungen. Falls der Sachverständige grobe Nachlässigkeiten nachweisen kann, können auch die Kosten für seine Zweitmeinung geltend gemacht werden.

Erfolgskontrolle

Keine Wasserschadenssanierung sollte ohne eine Erfolgskontrolle von unabhängiger Seite beendet und schon gar nicht bezahlt werden. Die Leistungen für die Sanierung sind erst dann vollständig erbracht, wenn sie abgenommen und als erfolgreich erkannt sind. Ein bloßes Trocknungsprotokoll ist dafür völlig unzureichend.

Deshalb mein Appell: Holen Sie sich sachverständige Unterstützung auf Ihre Seite, wenn Sie einen Wasserschaden haben oder vermuten – Gutachter in Ihrem Auftrag werden in der Regel sämtliche Umstände berücksichtigen und sicherstellen, dass der Schaden bei Ihnen fach- und sachgerecht und vor allem umfassend saniert wird. Auch auf eine abschließende Freimessung durch einen unabhängigen Experten sollten Sie keinesfalls verzichten – Gebrauchtwagen kauft man ja auch lieber mit einer neuen TÜV-Abnahme.

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Quellenangaben und/oder Fußnoten:

Titelbild: AdobeStock, Robert Kneschke
Bilder: Uwe Dippold

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